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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Guido F. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Guido F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort an Herrn Keifel, vom 17.06.2008, führen Sie aus:
"Ein Bezug der Abhängigen auf die Gesamtzahl von Konsumenten erlaubt zwar eine Abschätzung des Risikos (Erkrankung), aus gesundheitspolitischer Sicht ist jedoch nicht das Risiko, sondern die Anzahl Erkrankter entscheidend."

Die massiven Auswirkungen des Alkoholkonsums habe ich in meinen Anfragen vom 13. und 21.04.2008 sicherlich ausreichend dargelegt.
Die Auswirkungen des Tabakkonsums haben Sie selbst in letzter Zeit häufiger genannt.

Würden Sie sich selbst und die Bundesregierung, vor dem Hintergrund Ihrer o.g. Aussage, in Sachen Alkohol und Tabak, eher als handlungsunfähig oder mehr als handlungsunwillig bezeichnen?

Wie wollen Sie der Notwendigkeit eines Cannabisverbots Glaubwürdigkeit verleihen, wenn Sie ein paar hübsch benannte Aufklärungskampagnen und ein wenig Symbolpolitik für ausreichend halten, den extremen Schäden durch Alkohol und Tabak zu begegnen?

In Ihrer Antwort an Herrn Meyer, vom 25.05.2007, behaupten Sie sogar, dass "die Probleme des Tabak- und des problematischen Alkoholkonsums auf dem Verbotsweg nicht befriedigend zu lösen" seien.

Das BtmG und damit das Cannabisverbot, besteht nun seit fast 37 Jahren.
Sind Sie der Meinung, in dieser langen Zeit der Verbotspolitik, haben sich die, mit dem Cannabiskonsum einhergehenden Probleme, befriedigend gelöst?

Weiterhin erklärten Sie Herrn Meyer: "Solange eine Nachfrage nach diesen Produkten besteht, wird es auch immer Hersteller und Händler geben"

Warum glauben Sie, dieses marktwirtschaftliche Gesetz gelte nur für Alkohol und Tabak, nicht aber für Cannabis und andere Rauschmittel?

Sie nannten schon oft den Policy Mix, bzw. die vier Säulen der Drogenpolitik, von denen wohl nur Prävention und Angebotsverringerung Einfluss auf die Konsumverbreitung ausüben.

Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen von Bund und Ländern, für Prävention und Angebotsverringerung bei:
a) Alkohol
b) Tabak
c) Cannabis?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Friedewald,

wie in meiner Antwort vom 5. Juni 2008 auf Ihre Frage vom 24. Mai 2008 verzichte ich ein weiteres Mal darauf, mich in der Diskussion zum Thema Legalisierung von Cannabis zu wiederholen.

Ihren Vorwurf an mich und die Bundesregierung, wir wären in Sachen Alkohol und Tabak handlungsunfähig und handlungsunwillig, weise ich entschieden zurück. Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl präventiver und struktureller Maßnahmen und Aktionen zur Reduzierung von Alkohol- und Tabakkonsum in der Bevölkerung unternommen. In Weiterführung dessen hat der Drogen- und Suchtrat kürzlich Empfehlungen für Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention beschlossen. Der Abschluss des nun folgenden Abstimmungsprozesses wird im Herbst diesen Jahres zu erwarten sein.

Sie haben nach den finanziellen Aufwendungen des Bundes und der Länder für die Prävention und Angebotsverringerung der einzelnen Suchtmittel gefragt. Eine Gesamtübersicht aller Kosten des Bundes und der einzelnen Länder, die auch Aufwendungen für Maßnahmen der Angebotsverringerung berücksichtigt, gibt es nicht. Einzelne Posten können Sie für den Bereich Cannabis dem REITOX-Bericht 2007 für Deutschland auf www.dbdd.de entnehmen und bei den Ländern erfragen. Einen weiteren Anhaltspunkt bietet der Etat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der für die Prävention im Drogen- und Suchtbereich in 2007 einen Umfang von neun Millionen Euro hatte. Hier lässt sich allerdings nicht nach den einzelnen Suchtmitteln differenzieren, da auch suchtstoffübergreifende Präventionsmaßnahmen wie das Programm "Kinder stark machen" enthalten sind.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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