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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Torsten H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Torsten H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer
Antwort vom 20.06.2008 an Herrn Reif schreiben Sie:
"bis heute ist ein therapeutischer Nutzen von Cannabis nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen."
Ich möchte Sie bitten, diese Aussage zurückzunehmen oder genauer darzulegen, was "hinreichend" bedeutet.
Es ist mittlerweile weltweit wissenschaftlich anerkannt, dass Cannabinoide vielfache therapeutische Anwendungsmöglichkeiten haben. Hierzu bitte ich Sie, das Buch "Hanf als Medizin" von Dr. med. Franjo Grotenhermen (AT Verlag) zu lesen.
Auch für den medizinischen Laien ist es ganz einfach erklärbar, dass Cannabis medizinisch von Nutzen ist:
Jedes höhere Lebewesen auf diesem Planeten besitzt ein sogenanntes "Endocannabinoid-System". Es gibt Krankheiten und Syndrome, die durch eine Störung dieses Systems ausgelöst werden.
Hier helfen dann Cannabinoide besser als andere Medikamente. Von einem "nicht hinreichend nachgewiesenen therapeutischen Nutzen" kann also überhaupt keine Rede sein.
Gottseidank hat sich auch in der BR Deutschland dieses Wissen schon durchgesetzt, so dass "Dronabinol" (halb-synthetisches THC) seit 1998 als Betäubungsmittel verschrieben werden darf (von der Krankenkasse aber nicht bezahlt werden muss!) Nur als Ergänzung: Es gibt auch viele nicht-psychoaktive Cannabinoide: Cannabidiolsäure, die Form, in der Cannabidiol (CBD) in der Cannabispflanze vorkommt, ein selektiver Cyclooxygenase-2-Hemmer (COX-2-Hemmer). COX-2-Hemmer haben eine entzündungshemmende Wirkung. Medikamente wie Aspirin (Acetysalicylsäure) unterdrücken die Produktion von Prostaglandinen und Thromboxanen durch die Inaktivierung der Cyclooxygenase-Enzyme. Allerdings hemmt Aspirin neben COX-2- auch COX-1-Enzyme, was zu Nebenwirkungen wie Magenbluten führen kann. (Quelle: Takeda S, et al. Drug Metab Dispos, 12. Juni 2008 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])
Frage:
Halten Sie Ihre Aussage über den therapeutischen Nutzen immer noch aufrecht, Frau Bätzing?

Mit freundlichem Gruß

Torsten Hergesell

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hergesell,

selbstverständlich halte ich meine Aussage aufrecht. Ein "hinreichender" Nachweis der Wirksamkeit und damit des therapeutischen Nutzens von Cannabis kann nur über klinische Studien erfolgen; die rechtlichen Rahmenbedingungen für klinische Prüfungen sind in den §§ 40 - 42a des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgelegt. Nach Ansicht des für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel existieren derzeit keine belastbaren klinischen Studien und keine ausreichenden Erkenntnisse, die die klinische Wirksamkeit von Cannabisextrakten belegen würden. Es existieren zwar Hinweise auf eine Wirksamkeit bei neuropathischem Schmerz sowie MS-bedingter Spastizität, die jedoch weiterer Bestätigung bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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