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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Christoph D. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Christoph D. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Bätzing.

Ich bin och relativ Jung und ich kenne mich mit der Jugend einigermaßen aus.

Es gibt Jugendliche die auf Partys oder in Kneipen immer so viel Trinken bis sie einschlafen oder einen Kreislaufabsturz bekommen. Diese Leute sind durch den Alkoholkonsum auch meißt sehr aggressiv. Wie man sich mancheFussballfans so vorstellt.

Dann gibt es auch solche die entweder garnicht trinken oder nur aus Genuß Trinken. Diese Leute sind sehr viel ruhiger und entspannter. Sie sind nicht aggresssiv und haben im gegensatz zu Komatrinkern einen fast klaren verstand.

Dann gibt es eine dritte Gruppe die Komatrinkt, Kifft, und chemische Drogen nimmt. Diese Gruppe ist meißtens genau so friedlich wie die Kiffer.

Und die vierte Gruppe ist die der Drogenmißbraucher. Die gehen meißtens nicht auf Partys oder in Gesellschaft. Die sitzen einfach den ganzen Tag zuhause und machen einfach nix außer dem konsumieren ihrer Droge(n). Fernsehen , PC, Alkohol, Weed, Speed oder was es sonst noch so gibt.

Meine Fragen:

Glauben sie das Sie Deutschland jemals "Drogenfrei" Kriegen können?So das niemand mehr die gelegenheit hätte etwas illegales zu bekommen?

Währe es nicht besser wenn der Staat kontrolliert und versteuert Marijuhana verkaufen würde?

Ist die SPD nicht Sozialer wenn sie den Deutschen einen anderen Rausch als der Alkoholrausch gestattet?

Mit freundlichen Grüßen. C.Dirks

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dirks,

es kommt nicht darauf an, ob ich glaube, "Deutschland jemals drogenfrei kriegen zu können"; ich werde mich weiter dafür einsetzen, den Menschen aus Drogenkonsum resultierendes Leid zu ersparen. Und dazu wäre es aus meiner Sicht nicht "besser, wenn der Staat kontrolliert und versteuert Marihuana verkaufen würde". Ich kann auch nicht erkennen, warum "die SPD ... sozialer [sein sollte], wenn sie den Deutschen einen anderen Rausch als der Alkoholrausch gestattet ." Im Gegenteil ist soziale Interaktion mit den Mitmenschen für eine sich im Zustand des Rausches befindende Person nur eingeschränkt möglich. Dabei ist es völlig unerheblich, welches Rauschmittel dem Drogenkonsumenten zu seiner Flucht aus der Realität in einen Rausch gedient hat, im Übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. März 1994 festgestellt: "Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Ein ´Recht auf Rausch´, das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht."

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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