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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Timo R. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Timo R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

folgende Fragen stehen mir noch offen und ich hoffe das Sie als Bundesdrogenbeauftragte dort Licht in mein Dunkel bringen können.

Die heutigen Prohibitionen lassen sich meines Erachtens übermäßig auf den damaligen Druck der USA zurückführen. Doch dort werden inzwischen Marihuana-Automaten für Schmerzpatienten aufgestellt. In Oakland an der Oaksterdam University werden sogar akademische Gras-Züchter ausgebildet, welche in Zukunft Apotheken mit hochwertigen Marihuana beliefern sollen. Warum wird in der BRD immer noch an einem überholten Wissen geklammert, wo in den USA schon weitere Fortschritte zu verzeichnen sind? Obwohl die USA doch das Fundament für unser heutiges System bildet.

Aktuelle Drogenberichte zeigen zwar teilweise erfolge im Umgang von Cannabis, doch sind diese meines Erachtens nicht auf eine erfolgreiche Drogenpolitik zurückzuführen. Da es zu den Schwankungen erst lange nach der Einführung kam, viel mehr ersehe ich daraus eine Trendwende, vor allem in den jüngeren Altersgruppen. An den Zahlen der generellen Genuss- sowie Medizin Konsumenten hat sich aber nicht wirklich was getan. Wenn wir vom schlimmsten Fall eines Schmerzpatienten ausgehen, welcher seinen Lebensunterhalt mit Hart IV finanziert, wie soll es einem solchen Patienten möglich sein das legale Dronabinol bei den erhöhten Kosten und der geringeren Wirkung zu erwerben? Ist das einer dieser Fälle, wo man selbst zusehen muss wie man überlebt?

Gut zu meiner letzten Frage möchte ich noch wissen warum der Faserhanf ähnlich behandelt wird und man diesen nur unter Sondergenehmigung anbauen darf? Eine berauschende Wirkung ist diesem nicht wirklich zu entnehmen, viel mehr sind es nützliche Rohstoffe die der Wirtschaft zu gute kommen würden. Oder resultiert daraus auch eine Gefährdung der Bevölkerung?

Mit freundlichem Gruß,

T. Reif

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reif,

bis heute ist ein therapeutischer Nutzen von Cannabis nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen. Deshalb klammert man sich in Deutschland auch nicht "immer noch an einem überholten Wissen [...], wo in den USA schon weitere Fortschritte zu verzeichnen sind". Auch Ihr Argument, nach dem "die USA doch das Fundament für unser heutiges System bildet" ist gerade im Hinblick auf das sich stark unterscheidende Gesundheitssystem beider Länder nicht zutreffend. Während in den USA eine Krankenversicherung durchaus keine Selbstverständlichkeit ist, erhalten in Deutschland im Krankheitsfall auch Bezieher von ALG II Leistungen eine den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung adäquate Versorgung.

Mit Ihrer letzten Frage beziehen Sie sich auf "Faserhanf", verzichten aber darauf, diesen Begriff näher zu erläutern. Bei dem unter dem botanischen Oberbegriff "Cannabis sativa" firmierenden Hanf handelt es sich grundsätzlich um eine Faserpflanze, deren unterschiedliche Sorten alle das psychotrop wirksame Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und sich lediglich hinsichtlich der THC-Konzentration unterscheiden. Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist der Anbau von "Nutzhanf" ausdrücklich vom Verkehrsverbot für Cannabis sativa ausgenommen, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, zu denen die Anzeige des Anbaus bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und die Aussaat von zertifiziertem Saatgut gehört. Diese Vorschrift verfolgt das Ziel, wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen und die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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