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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Hendrik K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Hendrik K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

bezüglich meiner Frage vom 06.05.08 muss ich leider feststellen, dass Sie es vorzogen, sätzeweise die BZgA zu zitieren und sich (nicht zum ersten mal) in allgemeine Aussagen ohne wissenschaftliche Belege zu flüchten.
Bei der von Ihnen angesprochenen Korrespondenz mit Herrn Tensil musste ich leider ähnliche Antworten hinnehmen, wurde letztendlich darauf verwiesen, dass, "Falls Sie mit den Ergebnisse nicht einverstanden sind, so sind nicht wir - drugcom - sondern die Autoren der Studie die richtigen Ansprechpartner."
Es ging mir jedoch nicht um das "Einverstandensein" mit der Sachlage, wie sie von Ihnen und anderen Regierungsmitarbeitern dargstestellt wird, sondern darum, dass ich Ihre Darstellung für falsch halte und immer noch auf die wissenschaftlichen Beweise für die angeblich so große Gefahr von Cannabis warte.
Wieso behauptet die Bundesregierung, etc.... immer wieder, dass von Cannabis ein erhebliches Suchtrisiko ausgeht (dies ist ja schließlich eines der Hauptrepressionsargumente), während nicht nur die Kleiber-Studie ( http://ipg.psychologie.fu-berlin.de/projekte/cannabis.html ), die übrigens im Auftrag des Bundesgesundheitsamtes durchgeführt wurde, oder der Cannabisreport 2002 von der Website des BMG ( http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_599776/DE/Themenschwerpunkte/
Drogen-und-Sucht/Cannabis/Cannabis-2002-Report-2389,param=.html__nnn=true )
, die ich hier stellvertretend für viele andere nennen möchte (Weitere Informationen u.a. www.hanfverband.de , www.thema-drogen.net oder auch www.drogenpolitik.org), unlängst bewiesen haben, dass "eine physische Abhängigkeit von Cannabis nicht zu beobachten [ist], wohl aber eine psychische, wenngleich das Abhängigkeitspotenzial geringer eingeschätzt wird als das von Tabak oder Alkohol."?
Wieso hält die Bundesregierung an dieser repressiven Cannabispolitik fest, obwohl sie offenbar selbst nicht dazu in der Lage ist, diese zu belegen, sondern stattdessen selbst die Gegenargumente erarbeitet?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kung,

mit einer im Abgeordnetenwatch am 06.05.2008 an mich gerichteten Frage hinterfragten Sie eine Internet-Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Abhängigkeitspotential von Cannabis, zu deren Inhalt Sie zeitgleich im Diskurs mit den AutorInnen standen.

Diese teilten Ihnen mit: "Die von Ihnen zitierte Expertise von Kleiber und Kovar ist von 1998. Die ... Expertise von Peterson und Thomasius ist die Nachfolgeexpertise, die den Auftrag hatte, die in der ersten Expertise getroffenen Schlussfolgerungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen zu überprüfen. Die Ergebnisse der ersten Expertise sind demnach teilweise überholt und wurden in der neuen Expertise revidiert. ... Im Übrigen sind die Ergebnisse der ersten Expertise sehr wohl bei drugcom.de eingeflossen. So dürfte Ihnen bei Ihrer gründlichen Recherche sicher aufgefallen sein, dass beispielsweise zum Thema Amotivions-Syndrom explizit auf die Expertise von Kleiber & Kovar verwiesen wird. Die Texte und Erklärungen auf drugcom.de basieren fast ausschließlich auf wissenschaftlichen Publikationen. Zudem fließt auch das Fachwissen erfahrener Therapeuten mit ein, die über fundierte Kenntnis in der Behandlung Cannabisabhängiger verfügen ... Entzugssymptome werden in den genannten und vielen anderen Publikationen als körperliche Anzeichen einer Abhängigkeit interpretiert. In der ... Studie von Budney et al. (2004) werden explizit "sleep difficulties" als Entzugsymptome genannt.

Wenn Sie die genannte Studie gründlicher studieren, werden Sie auch Hinweise darauf finden, dass ... die Entzugssymptome von Cannabisabhängigen als mittel bis stark beschrieben werden. Zudem dürfte heute kaum noch infrage stehen, dass eine psychische Abhängigkeit entstehen kann. Diese kann auch sehr schwer [sein] und eine intensive psycho-therapeutische Behandlung erforderlich machen. Das bedeutet nicht, dass dies zwangsläufig der Fall ist, es kann aber. Wenn Sie Zweifel daran haben, so empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Therapeuten aus dem Feld auseinandersetzen...."

Die Art Ihrer erneuten Fragestellung zu Cannabis lässt mich daran zweifeln, ob Sie sich mit den erhaltenen Antworten wirklich auseinandergesetzt haben. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Sie unter dem Stichwort "unlängst" erneut Studienergebnisse zitieren, auf deren Weiterentwicklung Sie explizit aufmerksam gemacht wurden. Im Hinblick auf die Gefahr ständiger Wiederholung verzichte ich an dieser Stelle auf eine weitere Beantwortung der Frage "Wieso hält die Bundesregierung an dieser repressiven Cannabispolitik fest?", da ich dies ich in diesem Forum bereits ausführlich behandelt habe.

Ich möchte aber noch einmal auf eine wissenschaftlich erwiesene Gesundheitsgefahr beim "Kiffen" hinweisen: Studien aus Neuseeland haben ergeben, dass eine 2,5 bis 5mal höhere Belastung der Atemwegsfunktionen bei Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Tabakrauchern besteht (Quelle: Thorax 2007 vom 6. Juni 2007; http://thorax.bmj.com/cgi/content/abstract/thx.2006.077081v1).

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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