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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Gabriele G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Gabriele G. bezüglich Gesundheit

sehr geeehrte Frau Bätzing

In Ihrer
Antwort an Herrn Reinhard vom heutigen Tag verweisen Sie auf die Antwort von Dr.Schinkel (BfArM) http://blog.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/?cat=3
Herr Schinkel schrieb „ich stimme Ihnen zu, dass die vom BVerwG eröffnete Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Patienten zu therapeutischen Zwecken keine befriedigende Lösung ist.“

Was ist Ihre Meinung dazu?

Glauben Sie, dass die bestehende Gesetzgebung im Betäubungsmittelgesetz ausreicht, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen?

Was ist nach ihrer Auffassung notwendig, um betroffenen Patienten den Weg aus der illegalen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten zu ermöglichen?

Denken Sie nicht auch, dass die Entscheidung, ob medizinische Cannabisprodukte eingesetzt werden sollen oder nicht, eine ärztliche Entscheidung sein sollte und nicht die einer Behörde?

hochachtungsvoll
Gabriele Gebhardt

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gebhardt,

zu Frage 1: Mit Ihrer Frage, ob ich "glaube, dass die bestehende Gesetzgebung im Betäubungsmittelgesetz ausreicht, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen", erwecken Sie den Eindruck, Cannabis wäre ein Medikament. Bei Cannabis handelt es sich aber nach wie vor um ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, dessen therapeutischer Nutzen bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen ist. Es existieren zwar Hinweise auf eine Wirksamkeit bei neuropa­thischem Schmerz sowie Multpler Sklerose, die jedoch weiterer Bestätigung bedürften. Insbesondere fehlen Nachweise zur Wirksamkeit von Cannabispräparaten, die erforderlich wären, um z. B. einen Cannabis-Extrakt als Arzneimittel zulassen zu können. Insofern ist es nicht Zielsetzung der Bundesregierung, "eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten sicherzustellen".

zu Frage 2: "Um betroffenen Patienten den Weg aus der illegalen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten zu ermöglichen" besteht die Möglichkeit, die Cannabis-Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon mit einem Betäubungsmittelrezept zu verschreiben. Darüber hinaus ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Cannabis-Extrakt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beantragen.

zu Frage 3: Bei der Verschreibung von Dronabinol handelt es sich um eine ärztliche Entscheidung. Für eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beim BfArM ist ein ärztliches Gutachten notwendig. In jedem Fall liegt die Entscheidung für eine Behandlung des Patienten mit einem Cannabis-haltigen Arzneimittel in der Hand des Arztes.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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