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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Theo P. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Theo P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bätzing,

bezugnehmend auf ihre Anwort vom 18.06.2007 (Frage von Herr Lenz) muss ich ihnen mitteilen, das ich ihre Anwort nicht nachvollziehen kann.
Sie schreiben, Zitat:
" Aber auch bei einer geringen Menge kann man immer noch die Frage stellen, ob der Fahrer zum Fahren eines Fahrzeugs charakterlich geeignet ist, weil er bewusst gegen die im Betäubungsmittelgesetz festgelegte Besitzstrafbarkeit bei Cannabis verstösst."

Diese Aussage, widerspricht in eklatanter Weise der von Ihnen, in einigen anderen Anworten angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (2002) und der einschlägigen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2001, in denen unmisssverständlich dargelegt wird, dass weder der Besitz, noch ein gelegentlicher Cannabiskonsum als soches Fahreignungszweifel begründen können!
Oder gehen Sie davon aus, dass die Bundesrichter sich nicht im Klaren waren, dass der Besitz von Cannabis grundsätzlich strafrechtsbewährt ist (Charakterliche Mängel)?
Darüber hinaus ist ein Entzug der Fahrerlaubnis, wegen charaterlichen Mängeln aufgrund einer Straftat, einem Richter vorbehalten (§69 StGB).
Ferner werden die "Fahreignungszweifel" bei Cannabis, ausnahmslos, mit vermeindlich körperlichen und/oder geistigen Eignungsmängeln, und nicht wie von Ihnen dargestellt aufgrund einer Straftat eingeleitet.
Auch ihre Aussage, dass ein Cannabiskonsument, wenn er bekifft fährt einem 78% höherem Unfallrisiko ausgesetzt sei, kann so nicht nachvollzogen werden, da ausnahmlos alle bisherigen nationalen und internationale Studien zum Unfallrisiko, dieses deutlich unter dem von Alkohol sehen.
Daraus ergeben sich im weiteren folgende Fragen:
1. Woher haben Sie diese Zahl (78%), und ist diese mit einem bestimmten THC-Wert gekoppelt (z.B. bei 20ng/ml)?
2. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit (in %) bei einer BKA von 0,5 Promille tötlich zu verunglücken?
Über eine fachlich fundierte Anwort würde ich mich freuen.

Theo Pütz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pütz,

sicher werden Sie mir aus Ihrer Erfahrung als "Betreuer von Führerscheinfällen von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen" zustimmen, dass es zur Beurteilung der Rechtslage immer erforderlich ist, den konkreten Einzelfall mit seinen jeweiligen Begleitumständen zu betrachten. Mit dem von mir benannten erhöhten Unfallrisiko unter Cannabiseinfluss beziehe ich mich auf Ergebnisse einer vom französischen Gesundheitsministerium finanzierten Studie mit dem Titel "Drogen und Verkehrsunfälle mit Todesfolge - Zusammenfassung der Hauptergebnisse" der Group SAM. Ich wäre froh, wenn es gelingen würde, die Zahl der durch Unfälle im Straßenverkehr Verletzten oder gar Getöteten zu reduzieren. Dazu scheint es mir wenig zielführend, statistische Werte über Unfallwahrscheinlichkeiten im Zusammenhang mit dem Konsum verschiedener psychoaktiver Substanzen gegeneinander aufzuwägen. Vielmehr sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer seiner Verantwortung sich selbst und den anderen gegenüber bewusst sein und entsprechend handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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