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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Werner N. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Werner N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Sie schrieben an "Raucherwirt" als abschließenden Satz, dass Sie "offenkundlich unterschiedliche Standpunkte vertreten". Denken Sie nicht, dass Sie in der Pflicht sind, nicht Ihren Standpunkt durchzupauken, sondern als Politikerin "und Gerechtigkeit gegen jedermann üben" (aus dem Amtseid deutscher Politiker) sollten?

Finden Sie es "gerecht gegen jedermann", dass durch Ihr striktes Festhalten am Rauchverbot Existenzen vernichtet werden? Dass ein Stück Lebensgefühl verloren geht?

Sie sind bisher die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wieso Sie ein Gesetz vertreten, was auf reinen Spekulationen beruht (Stichwort: "Studie der angeblich 3301 Passivrauchtote im Jahr, erstellt von der Antiraucherlobby DKFZ und mehrfach faktisch widerlegt).

Im Hinblick auf die Studien, die das DKFZ-Papier mit den angeblich 3301 Passivrauchtoten als "Farce", manche sogar als "Lüge" bezeichnen, wie begründen Sie ein Gesetz, was sich ausschließlich auf dieses Papier stützt?

Warum ist für Sie nur die Freiheit einer kleinen militanten Antirauchergruppe wichtig? Ein Schutz vor Passivrauch ist im Vergleich zu den diversen anderen, weit höher einzuschätzenden Schädigungen die uns pausenlos umgeben zu vernachlässigen. Eine Studie hat beispielsweise festgestellt, dass der Schadstoffausstoss von Kerzen während eines Gottesdienstes um ein vielfaches höher ist als der in einer Raucherkneipe (Quelle: Jugend forscht: Kerzen unter die Lupe genommen, Purenature: Kerzen und Schadstoffbelastung u. a.). Werden Sie Gottesdienste verbieten? Müssten Sie das mit Ihrem Argument des Rechts auf "Leben und körperliche Unversehrtheit" nicht tun?

Mit freundlichen Grüßen,

W. Niedermeier

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Niedermeier,

"Gerechtigkeit gegen jedermann" bedeutet für mich nicht, der am lautesten oder aggressivsten vorgetragenen Argumentation Folge zu leisten. Vielmehr sehe ich mich in der Pflicht, die Interessen aller Bürger zu berücksichtigen und deren oftmals widerstreitende Argumente gegeneinander abzuwägen. Nicht umsonst sieht das Grundgesetz in Abgeordneten "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Sie scheinen anzunehmen, dass die von Bund und Ländern beschlossene Gesetzgebung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ausschließlich im Interesse der "Freiheit einer kleinen militanten Antirauchergruppe" liegt. Diversen Umfrageergebnissen zufolge befinden Sie sich mit dieser Annahme im Irrtum, die Mehrheit der Bevölkerung (zwischen 56% und 71% der Befragten) begrüßen das Rauchverbot.

Im Übrigen möchte ich nochmals betonen, dass es jedem Raucher freisteht, weiterhin zur Zigarette zu greifen. Neu ist lediglich, dass Rücksichtnahme gegenüber denjenigen, die weder aktiv noch passiv zu rauchen wünschen, nicht mehr ausschließlich in das persönliche Ermessen des einzelnen Rauchers gestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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