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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Patrick S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Patrick S. bezüglich Kultur

Guten Tag,
Vielen Dank für ihre Antwort.
Das Hauptproblem ist doch das mit zweierlei Maß gemessen wird wenn es um Computerspiele geht. Es ist kein Problem wenn im ZDF Filme über Auftragskiller oder Gangster zeigt aber wenn Computerspiele solche Themen aufgreifen ist das nicht in Ordnung. Es ist Ordnung wenn sich im ZDF die Leute im Boxkampf die Köpfe einschlagen aber im Computerspiel ist es dann nicht OK. Das solche brutalen Spiele nicht in Kindeshand gehören ist natürlich unstreitig aber Spiele ab 18 dürfen schon Heute! nicht an Jugendliche verkauft werden.
Das solche Spiele dennoch teilweise in Kindeshand kommen ist bedauerlich aber das liegt in Verantwortung der Eltern und in Verantwortung der Länder (die die Einhaltung der Gesetze halt mal überprüfen müssten… was sie halt nicht machen).
Ihr Beispiel vom starken Alkohol hinkt etwas. Es geht im Gesetz ja nicht darum plötzlich den Jugendlichen zu erlauben Spiele ab 18 zu kaufen. Es geht darum die Anzahl der indizierten Spiele zu erhöhen und das ist wieder mit zweierlei Maß gemessen. Ihr starker Alkohol ist nämlich in jedem Supermarkt offen in den Regalen, obwohl auch Jugendliche diesen sich besorgen können. (und der Alkohol richtet doch unbestreitbar mehr Schaden an). Beim Alkohol gibt es auch keine Gesetzesinitiative wo gefordert wird dass dieser nur noch unter der Ladentheke zu kaufen gibt.

Ihre Frage warum es rotes Blut spritzen muss, will ich mit einer Gegenfrage „beantworten“. Warum spritzt in Filmen rotes Blut? Die Filmemache könnten sich viel Arbeit ersparen wenn sie das Blutspritzen sein ließen. Was glauben sie was die Zuschauer sagen würden, wenn plötzlich in einem Gladiator Film grünes Blut anstatt rotes fließen würde? Ich glaube solche Filme kämen beim Zuschauer nicht sehr gut an.
Ich frage sie also: messen Sie mit zweierlei Maß?
Oder bringen sie bald eine Gesetzesinitiative ein in der starken Alkohol nur noch unter der Ladentheke verkauft werden darf.
Mit freundlichen Grüßen P. Scholtes

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Scholtes,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Meiner Auffassung nach ist es unrichtig, dass mit zweierlei Maß gemessen wird (abgesehen davon, dass ich auch nicht jeden Gewaltfilm wirklich sehenswert finde). Auch Filme, beispielsweise C-Produktionen, bei denen die Handlung einzig daraus besteht, dass Zombies Menschen und Menschen Zombies abschlachten, können nach Einzelfallprüfung für die Abgabe an Jugendliche oder grundsätzlich verboten werden. Gleiches gilt für Filme, wo die Gewalt in einen unmoralischen Kontext gestellt wird.

Auch Ihr Vergleich mit einem Boxkampf ist nicht treffend. Hier sind das Prägende die klaren Regelungen, nach denen die Gewalt angewendet werden darf, die von den Boxern im gegenseitigen Einverständnis angenommen werden. Gerade die Spiele, bei denen eine Indizierung aber gerechtfertigt ist, weichen hiervon ab. Das Spielprinzip ist hier genau das Übertreten von Regeln, die gesellschaftlich anerkannt sind. Als Beispiel: Tötet der Held in Notwehr den Bösewicht, weil der mit der Waffe auf ihn zielt, ist das akzeptabler, als wenn das Spiel einen Mörder porträtiert, der in möglichst brutaler Manier jemanden umbringen muss, um an dessen Geldbörse zu kommen. Ersteres Handeln entspricht den Rechtsnormen, letzteres nicht.

Von einer Einzelfallprüfung jedes Spiels möchte ich nicht abweichen, der Gesetzentwurf tut dies auch nicht. Er gibt lediglich Anhaltspunkte, was im Regelfall zu einer Indizierung führt,

Am 10.04.2008 führte der Ausschuss für Kultur und Medien eine öffentliche Anhörung zum Thema Onlinespielsucht durch. Hierzu waren Experten aus unterschiedlichen Bereichen aus Wissenschaft und Praxis eingeladen. Aktuell stehen wir in Deutschland vor der Problematik, dass die Onlinesucht bei Jugendlichen und vor allem jungen Erwachsenen stark zunimmt. Dies führt zu einer sozialen und psychischen Deprivation und nicht zuletzt zur Isolation der betroffenen Personen. Die Meinung, dass dem durch das Verbot bestimmter Spiele entgegen gewirkt werden kann, war unter den Experten verschiedener Fachrichtungen ziemlich einstimmig.

Wenn Sie auf den Alkohol hinweisen, so verkennen Sie, dass der von Ihnen angesprochene Unterschied eben nicht die Entscheidung der Politik, sondern des jeweiligen Handels ist. Der Lebensmittelhandel hat sich entschieden, Alkohol trotz des Verkaufsverbots an Jugendliche anzubieten. Er muss dann auch für die Jugendschutzregelungen gerade stehen. Der Spielehandel tut dies nicht, möglicherweise deshalb, weil die Jugendlichen die Hauptkäuferschicht stellen. Und um im Bild zu bleiben, wenn es ein alkoholisches Getränk gibt, das auch bei Erwachsenen zu sofortigen schweren Schädigungen führen würde, müsste auch dieses absolut verboten werden. Als Beispiel sei hier benannt, dass auch Absinth wegen der besonders schädlichen Wirkung lange verboten war.

Ich werde daher von meiner Auffassung, dass es richtig ist, die Indizierungskriterien zu präzisieren, nicht abweichen. Gleichzeitig stehe ich aber auch dafür, Gewaltspiele nicht grundsätzlich, ohne Einzelfallprüfung zu verbieten.

Mit freundlichen Grüssen

Sabine Bätzing, MdB

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