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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Jürgen S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Ich möchte Ihnen eine ganz einfache Frage stellen mit der Bitte Position dazu zu beziehen. In den Niederlanden ist Cannabis in so genannten Coffeeshops frei und legal für jeden Erwachsener über 18 Jahren verfügbar. Es gibt sozusagen keine Restriktionen für den persönlich Gebrauch und Besitz. Warum sind die Raten an Cannabiskonsumenten unter den Erwachsenen deutlich niedriger als z.B. in den benachtbarten Ländern, die eine viel restriktivere Politik verfolgen?

Nach zwei unterschiedlichen Studien (Kraus, L., Augustin, R.: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000, Sucht 47. Jahrgang, Sonderheft 1, September 2001 (ISBN 3-87581-224-7) sowie Kraus, L., Bauernfeind, R.: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997, Sucht 44. Jahrgang, Sonderheft 1, September 1998 und http://www.cannabislegal.de/studien/ift98.htm) lag beispielsweise der Antweil regelmäßiger Konsumenten (30-Tage Prävalenz) im Jahre 2000 / 2001 bei den Niederländern bei 2,5%, während er bei den (Gesamt-)Deutschen bei 2,8% und bei den Westdeutschen sogar bei 3,0% lag.

Außerdem spielt nur bei ca. 3.2% Konsumenten das Verbot eine Rolle den Konsum zu beenden (siehe gennannte Repräsentativerhebung).

Zeigen diese Beispiele nicht, dass die Drogenpolitik komplett fehlgeschlagen ist und Prohibition absolut nichts nützt bzw. sogar kontraproduktiv wirkt?!?
Warum möchten Sie (die Bundesregierung), dass Coffeeshops aus den
Niederlanden verschwinden? Sicher weil diese Aufzeigen wie nutzlos
Prohibition ist.

Sie ist nur unglaublich teuer und erzeugt immer mehr Leiden als dass sie irgendjemanden hilft. Die Bürger müssen dafür in Form von Steuern zahlen und Drogenkonsumenten, die höchstens sich selbst schädigen, wird durch die Strafverfolgung oft die ganze Existenz zerstört. Einzig allein die Mafia und andere kriminelle Organisationen profitieren von der Prohibition!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schwab

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwab,

leider irren Sie in Ihrer Annahme, dass "Drogenkonsumenten höchstens sich selbst schädigen". Sie verursachen neben dem Leid, das sie ihren Angehörigen und Freunden zufügen, auch von der Gesellschaft zu tragende Kosten. Vor dem Hintergrund der mit dem Suchtmittelkonsum verbundenen gesundheitlichen Risiken erreichen mich immer wieder Briefe von Bürgern, die sich sogar dafür aussprechen, das solidarische Versicherungssystem zu entlasten, indem Kosten für die Behandlung von durch Suchtmittel verursachten Erkrankungen ausschließlich dem Behandelten auferlegt werden.

Ihre im Zusammenhang mit Daten aus den Jahren 1997 bzw. 2000/2001 geäußerte Annahme, Prohibition sei nutzlos, teile ich nicht. Im August 2007 habe ich mich zum Cannabisverbot in diesem Forum u.a.
wie folgt positioniert: "wie ich in diesem Forum schon an anderer Stelle ausgeführt habe, halte ich Cannabis nicht für eine harmlose Droge. Es geht mir daher darum, den Konsum von Cannabis insgesamt zu reduzieren. Dazu gehören Informationen über die Gesundheitsrisiken, die Prävention, die Behandlung von Abhängigen, die Schadensreduzierung, aber auch die Angebotsreduzierung. Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz dient dazu, den Konsum zu reduzieren, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen." Ergänzend möchte ich anfügen, dass die 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Altersgruppe 18-64 Jahre in Deutschland nach Ergebnissen des aktuellen Epidemiologischen Suchtsurveys (der 2006 durchgeführt wurde) 2,2% beträgt. Der über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) verfügbare Vergleichswert aus den Niederlanden (der aus einer Studie aus dem Jahr 2005 stammt) beträgt für die 15-64-Jährigen 3,3%.

Eine Antwort zu Ihrer Frage "Warum möchten Sie (die Bundesregierung), dass Coffeeshops aus den Niederlanden verschwinden?" habe ich in diesem Forum ebenfalls bereits veröffentlicht: "Sie beziehen sich auch auf das Beispiel der Niederlande, wo der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum zwar gesetzlich nicht erlaubt ist, aber in sehr engen Grenzen geduldet wird. Gerade der liberale Ansatz der Niederlande stößt EU-weit und auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr und mehr auf Kritik. So hat der Rat der Europäischen Union am 25. Oktober 2004 - nach langjährigem Widerstand der Niederlande - einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels angenommen (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8). Danach ist in den einschlägigen Gesetzen der Mitgliedstaaten u.a. für den Handel mit geringen Mengen von weniger gefährlichen ("weichen") Drogen eine Mindesthöchststrafe von 1 bis 3 Jahren vorzusehen."

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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