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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Michael B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Michael B. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Bätzing!

Sie haben jetzt also endlich diesen "Zaubersalbei" verboten. Erst war ich erfreut über diese Nachricht. Aber dann bemerkte ich, dass sie "Pflanzen- und Pflanzenteile" verboten hatten... Aber was ist mit den gefährlichen Wirkstoffen?? Wie ich durch ihre pflichtbewusste Aufklärungsarbeit mitbekommen habe, sind diese Inhaltsstoffe stark süchtig machend und gefährden die Gesundheit des Konsumenten in hohem Maße (man muss sich nur Berichte über anderes Halluzinationsgewächs anschauen..).
Das finde ich schrecklich.
Warum konnten sie diese gefärhlichen Stoffe nicht direkt verbieten?

Ich male mir mit Schrecken aus, wie junge Hobbychemiker diese Stoffe mit ihren Baukästen selber herstellen.

Warum gibt es so eine Gesetzeslücke?!

viele Grüße,

M. Braun

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre Zustimmung zur mit der 21. Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung vorgenommenen Unterstellung von Salvia divinorum ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ihre Sorge einer "Gesetzeslücke" ist unbegründet. Aufgrund der Definition des Stoffbegriffes im BtMG umfasst das unterstellte Betäubungsmittel auch sämtliche Zubereitungen, wie zum Beispiel Gemische, Tees oder Extrakte. Jeglicher Verkehr mit Salvia divinorum und damit auch die Herstellung von Zubereitungen ist verboten. Auch die Herstellung der Inhaltsstoffe ist unter Strafe gestellt, da als Ausgangsstoffe letztendlich Bestandteile von Salvia divinorum benutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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