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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Volker U. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Volker U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

Am Montag gilt in RLP eine verschärfte Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen und bei Behördengängen müssen dann zwingend medizinische Masken getragen werden. Warum ist die gleiche Maskenpflicht für Patienten bei ihren ambulanten Arztbesuchen in RLP nicht vorgesehen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Ultes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ultes,

Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler dankt Ihnen für Ihre Anfrage über die Seite abgeordnetenwatch.de und hat uns vom Corona-Team des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 wurde auf Grundlage des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in allen öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen eingeführt.

Dieser Beschluss sah die Pflicht vor für öffentliche Verkehrsmittel sowie in Geschäften. Daneben wurde für Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten. In Rheinland-Pfalz wurde die verschärfte Maskenpflicht nur für die im Beschluss genannten Bereiche verbindlich vorgeben. Den Ärztinnen und Ärzten steht es aber frei, im Rahmen der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen eine verschärfte Maskenpflicht anzuordnen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Corona Team Anfragen
des Ministeriums für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Demografie

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