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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Rene T. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Rene T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

wie stehen Sie zur Netzneutralität ? Sind Sie für eine Filterung von Inhalten (straf- oder zivilrechtlicher Relevanz) durch Internetanbieter ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Trohs,

vielen Dank für Ihre Frage zur Netzneutralität und zur Filterung von Internetangeboten..

Netzneutralität bedeutet ja, dass die Anbieter eines Zugangs zum Internet die Datenpakete an ihre Kunden übertragen (so dass diese die konkrete Seite abrufen können) unabhängig davon, woher die Daten stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.

Diese Netzneutralität gerät dadurch in Gefahr, dass Anbieter erklärt haben, sie würden mit Schaffung der technischen Möglichkeiten die Daten nach Inhalt und Urheber unterscheiden können und bestimmte Daten nur nach Bezahlung weiterleiten.

So könnte beispielsweise ein Anbieter für den Zugriff auf Seiten von e-bay, google oder ähnlichen Anbietern von diesen eine Geldleistung verlangen, damit den eigenen Nutzern Zugriff gewährt wird. Auch der Zugriff auf Konkurrenzprodukte könnte somit unmöglich gemacht werden.

Eine solche „Zensur“ ist sicher nicht ganz unproblematisch, allerdings schätze ich diese Frage so ein, dass die Nutzer im Zweifelsfall dann eben zu dem Anbieter wechseln werden, der ihnen den Zugang ermöglicht. Anders kann dies aussehen, wenn ein Anbieter seine Preise senkt, weil er durch die eingenommen Entgelte der Seitenanbieter andere Einkünfte hat. Solange jedoch der Markt „fair“ ist, sehe ich keinen Grund für ein gesetzliches Eingreifen.

Zu Ihrer zweiten Frage:
Um eine Filterung von Inhalten durch die Internetanbieter werden wir in der Zukunft wohl nicht herumkommen. Hierzu werden wir klare gesetzliche Vorschriften schaffen müssen. Die Möglichkeiten, mit Hilfe des Internets gegen geltende Straf- und Schutzgesetze zu verstoßen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung aus zu setzen, sind einfach riesig. Internetseiten können eben auch aus dem Ausland ohne Einfluss der deutschen Strafjustiz eingespeist und damit auch deutschen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieser Gefahr für das deutsche Rechtssystem (Gesetze sind nur dann aufrecht zu erhalten, wenn sie für alle und jederzeit gelten) kann nur dadurch begegnet werden, dass ein Weg gefunden wird, dem geltenden Recht auch im Internet seinen Platz zu verschaffen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Herausforderung wird es sein, diese Eingriffe mit einem Minimum an Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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