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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Kai S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Kai S. bezüglich Gesundheit

Frau Bätzing,

in Anbetracht der Tatsache das Sie wissentlich oder unwissentlich Fragen überlesen: Hier noch mal ein Abwandlung, im Bezug auf Frage 3. von Herrn Bruckhaus.

a) Welche Definition von Missbrauch zieht die Bundesregierung im Bezug auf LEGALE Drogen heran, die über den "nichtbestimmungsmäßigen Gebrauch zugelassener Arzneimittel" hinaus geht?

b) Sollte es sich dabei um die Definition des Drogenlexikons der Drugcom handeln, wie ist die Kriteriumsfindung zu sehen - müssen alle Merkmale erfüllt sein oder findet man hier eine Oderstruktur vor?

c) Ist es definitionsgemäß (Bundesreg.) möglich das Trinken eines Glases Bier oder Weins Zwecks "entspannender" oder "beruhigender" Wirkung als Mißrauch auszulegen?

d) Worin sieht die Bundesregierung den bestimmungsmäßigen Gebrauch von Alkohol, Nikotin, Salvia D. .

Ich hoffe, dass Sie diesmal die Fragen beantworten!

Kai

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Szodruch,

am 26.01.2008 haben Sie in diesem Forum von mir eine Stellungnahme zu den Gründen des Beschlusses, Salvia divinorum dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen, gewünscht und diese auch erhalten.

Ihre aktuelle Frage bezieht sich auf eine Unterscheidung zum Umgang mit legalen Suchtmitteln, wie Alkohol und Nikotin, beziehungsweise Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind. In meiner Antwort an Herrn Justus Fischer habe ich mich erst kürzlich zur vergleichbaren Differenzierung des "harten" und "weichen" Drogengebrauchs geäußert. Ich verweise Sie daher auf die Möglichkeit, meine dortigen Ausführungen zu lesen. Ergänzend dazu ist die Definition eines "Missbrauchs" oder "schädlichen Gebrauchs" von Suchtmitteln bzw. von nicht stoffgebundenem Suchtverhalten durch die international vereinbarten Standards des ICD 10 bzw. nach DSM IV festgelegt.

Am 23. Januar 2008 beschloss das Bundeskabinett die einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, mit der Salvia divinorum rechtlich zu einem "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel" wird. Wie Ihnen möglicherweise bekannt ist, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, der Verordnung zuzustimmen. Am Tag nach der Verkündung soll die Verordnung in Kraft treten.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass selbst in den einschlägigen Internetforen der Nutzerinnen und Nutzer von beispielsweise Salvia Divinorum die Notwendigkeit von so genannten "Tripsittern" diskutiert wird. Offenkundig ist der Konsum doch nicht so harmlos, wie viele gern behaupten...

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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