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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Werner F. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Werner F. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Bätzing,

sie schreiben weiter oben "Gerechtigkeit bedeutet, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Alkohol ist - im Gegensatz zu Cannabis - keine Droge, deren Besitz oder Handel strafbar ist. Wie jede strafrechtliche Norm stellt das Betäubungsmittelgesetz solche Verhaltensweisen unter Strafe, die vom Gesetzgeber für besonders schädlich gehalten werden. Dazu gehört nun einmal der Anbau, der Besitz und der Handel von Cannabis. Für Alkohol hat der Gesetzgeber dies bisher nicht so gesehen. Beide Substanzen können in dieser Hinsicht also nicht einfach gleichgesetzt werden. Daher werden Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz mag manchem vielleicht hart erscheinen; aber gerecht ist sie."

Sie argumentieren ausschließlich mit der Differenzierung IM Gesetz. Sollte man das Gesetz nicht an die REALEN Gefährdungen anpassen?

Mich würde interessieren, welche Studien für Alkohol die von Ihnen oft angeführte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen, womit Sie ja die Klassifizierung von Alkohol als Droge, welche man besitzen und sogar damit Handel treiben darf (in nicht ganz geringem Umfang in Deutschland) begründen.

Sie argumentieren immer, dass der große Unterschied eben die unterschiedliche Gesetzeslage von Cannabis und Alkohol ist, jedoch bedenken Sie nicht, dass es IHRE Aufgabe als Drogenbeauftragte ist, den Gesetzgeber dahingehend zu beraten, die Gesetze entsprechend zu formulieren.

In der Prohibitionszeit der Vereinigten Staaten hätten Sie sicher ähnlich argumentiert. Mein Vertrauen in die SPD habe ich im speziellen durch Sie verloren.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fehlkamm,

meine von Ihnen zitierte Antwort bezog sich auf die von Herrn Ingo Lenz am 05.06.2007 gestellte Frage "Was ist das für eine Gerechtigkeit, wenn man für den bloßen Besitz von Cannabis den Führerschein entzogen bekommen kann?". Die ungleiche Behandlung verschiedener Suchtmittel ist in diesem Fall in der sich unterscheidenden Rechtslage begründet.

Ihre Frage an mich bezieht sich auf eine Unterscheidung zum Umgang mit Cannabis und Alkohol als Drogen bzw. Betäubungsmittel. In meiner Antwort an Herrn Justus Fischer habe ich mich zur vergleichbaren Differenzierung des "harten" und "weichen" Drogengebrauchs geäußert. Ich verweise von daher auf meine dortigen Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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