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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Peter L. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Peter L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Sie kämpfen ja einen wirklich bemerkenswerten Kampf für die Rechte der Nichtraucher.
Was ich allerdings etwas vermisse ist ein ähnlicher Einsatz für trockene Alkoholiker, die ihre Krankheit ernst nehmen und dementsprechend leben wollen.
Warum wird nicht endlich die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung dahingehend geändert, dass auch kleinste Mengen Alkohol deklariert werden müssen? Jedes Unternehmen macht Werbung mit "milchzuckerfrei", "glutenfrei" und so weiter. Aber Alkohol zu deklarieren, der auch in kleinsten Mengen fatale Folgen für eine nicht gerade kleine Bevölkerungsgruppe haben kann, ist nicht möglich?

Ist eine dahin gehende Änderung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Wehrt sich die Industrie oder der Handel dagegen?
Die Schädlichkeit von Alkohol ist bekannt, die von genmanipulierten Lebensmitteln lediglich vermutet. Warum keine Deklaration für Alkohol?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lassen,

Alkohol ist eine Substanz, deren maßvoller Konsum für die Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung geringe gesundheitlichen Risiken birgt. Daher sind Produktion und Verwendung von Alkohol nicht verboten. Die Verwendung von Alkohol ist bei der Produktion von Lebensmitteln rechtlich nicht zu beanstanden. Für Lebensmittel in Fertigpackungen, die dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden, regelt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) die Kennzeichnung des vorhandenen Alkoholgehalts.

§ 3 der LMKV regelt die Angabe der im Lebensmittel enthaltenen Zutaten. Nach § 3 Absatz 5 der LMKV dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Alkoholgehalt angegeben ist. Der vorhandene Alkoholgehalt ist in Volumenprozent bis auf höchstens eine Dezimalstelle anzugeben, wobei der Angabe das Symbol "% vol" anzufügen ist. Dabei sind für die Angabe des Alkoholgehalts je nach Getränk Abweichungen zwischen 0,3 % vol für "Sonstige Getränke" und 1,5 % vol für "Getränke mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen" zulässig.

Das Thema der Kennzeichnung von Lebensmitteln ist derzeit auch aus europäischem Anlass von Interesse. Am 30. Januar 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag angenommen, der für eine klarere und stärker auf die Bedürfnisse der europäischen Verbraucher zugeschnittene Kennzeichnung von Lebensmitteln sorgen soll. Der Verordnungsentwurf zielt auf eine Modernisierung und Verbesserung des EU-Rechts im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung ab, die es dem Verbraucher ermöglichen soll, die wesentlichen Informationen in lesbarer und verständlicher Form zu erhalten und bewusste Kaufentscheidungen treffen zu können.

Eine Änderung der deutschen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung liegt im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das von Horst Seehofer geführt wird. Ich selbst stehe einer umfassenderen Deklaration von Alkohol in Lebensmitteln aufgeschlossen gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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