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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Andreas S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was ich schon immer wissen wollte:

WAS GENAU qualifiziert Sie für den Posten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung?

Haben Sie in dem Bereich geforscht? Eigene Erfahrungen in irgendeiner Art gemacht? Irgendwelche anderen Erfahrungswerte vorzuweisen, die für diesen Job nützlich sein könnten?
Über eine DETAILLIERTE Erklärung würde ich mich (und viele andere) sicher sehr freuen.

mfg,

andreas schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielleicht sind Sie der "Andreas Schmidt", der sich im vergangenen Herbst in diesem Forum mit einem Statement für die Legalisierung von Cannabis an mich gewandt hat? In jedem Fall möchten Sie aber wissen, "was mich für den Posten der Drogenbeauftragten der Bundesregierung qualifiziert".

Ich freue mich über Ihr politisches Interesse für das Geschehen in unserem Land. Ihre Frage lässt Sorge um die erforderliche Kompetenz für die Ausübung des Amtes der oder des Drogenbeauftragten der Bundesregierung erkennen. Diese Sorge ehrt Sie.

Das Amt der Drogenbeauftragten ist ein politisches Amt, in das der Amtsinhaber von der Bundesregierung berufen wird. Meine Berufung zur Drogenbeauftragten der Bundesregierung im Bundesministerium für Gesundheit erfolgte im November 2005. Ich werde an dieser Stelle nicht für mich werben. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, meinen beruflichen und politischen Lebensweg und damit meine fachliche Qualifikation auf meiner Homepage www.drogenbeauftragte.de im Detail nachzuvollziehen. Niemand wird von sich mit Recht behaupten können, in allen drogenpolitischen Fragen unumstrittener Experte zu sein. Die Rolle eines Drogenbeauftragten oder Drogenkoordinators - wie meine Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern häufig genannt werden - besteht zu einem wesentlichen Teil darin, die Expertisen zu allen Sucht- und Drogenfragen aus mindestens elf Bundesministerien (und deren oberen Bundesbehörden), aus den fachlich für die Sucht- und Drogenpolitik zuständigen Ministerien und Behörden aus allen 16 Bundesländern sowie aus Wissenschaft, den Selbstverwaltungsorganen (wie Rentenversicherung und Krankenversicherung) sowie den Nicht-Regierungsorganisationen (Freie Wohlfahrtspflege, Selbsthilfe, etc.) anzufordern, zu bündeln und die auf diese Weise fachlich fundierten Positionen zur Sucht- und Drogenpolitik in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie können also versichert sein, dass zu den jeweils spezifischen Themen in der Sucht- und Drogenpolitik das Know-how verschiedener Fachleute berücksichtigt wurde, zu denen sowohl Praktiker als auch Theoretiker zählen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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