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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Malte B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Malte B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort an A. Schmidt vom 9.11.07 beziehen Sie sich auf eine "aktuelle Studie aus Neuseeland (2007)". Ich gehe davon aus, dass Sie die Studie des Teams um R. Beasley meinen. Sie behaupten, diese Studie habe "eine 2,5 bis 5mal höhere Belastung der Atemwegsfunktionen bei Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Tabakrauchern ergeben".

Das ist nicht richtig.

Die Studie ergab vielmehr, ähnlich wie frühere Untersuchungen auch, dass ein Purjoint die Atemwege in etwa so schädigt wie 2,5 bis 6 Zigaretten. Um auf die von Ihnen behauptete Belastung zu kommen muss ein Cannabisraucher also genauso viele Purjoints rauchen wie ein Tabakraucher Zigaretten. Dies ist äußerst selten der Fall.

Lungenemphyseme (Absterben von Lungengewebe) wurden bei 1,3% der reinen Cannabiskonsumenten festgestellt, bei den Tabakrauchern waren es 18,9% und bei denen, die beides rauchten waren es 16,3%.
Wie kann man daraus eine höhere Belastung bei Cannabiskonsumenten ableiten?

Frau Bätzing, Sie schreiben in derselben Antwort, Legalisierungsmaßnahmen von Cannabis seien das falsche Zeichen.

Was meinen Sie damit?

Ich denke, Gesetze werden geändert um die Gesamtsituation zu verbessern und Ungerechtigkeiten zu beseitigen und nicht um Zeichen zu setzen.

Als was für ein Zeichen darf die Drogenpolitik der derzeitigen Bundesregierung verstanden werden, die Tabak und Alkohol einerseits und fast alle anderen Drogen andererseits offensichtlich an zweierlei Maßstäben misst?

(Diese Frage bezieht sich auf Rechtsstaatlichkeit, wiederspruchsfreies Recht)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Malte Brohl

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Sehr geehrter Herr Brohl,

die von mir zitierte Studie "Effects of cannabis on pulmonary structure, function and symptoms" (Sarah Aldington, Mathew Williams, Mike Nowitz, Mark Weatherall, Alison Pritchard, Amanda McNaughton, Geoffrey Robinson und Richard Beasley) entstand vor dem Hintergrund, dass Cannabis als die am weitesten verbreitete illegale Droge weltweit gilt. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einem Vergleich von vier Gruppen mit insgesamt 339 Personen im Alter zwischen 25 und 75 Jahren, die alle mindestens 5 Jahre lang regelmäßige Tabak- und/oder Cannabiskonsumenten waren. Die von Ihnen bezweifelte Schlussfolgerung aus den Studienergebnissen stammt von den Autoren selbst; sie formulieren im Wortlaut: "The 1:2.5-5 dose equivalence between cannabis joints and tobacco cigarettes for adverse effects on lung function is of major public health significance."

Herr Andreas Schmidt erwog in seiner am 01.10.2007 gestellten Frage Maßnahmen zur Legalisierung von Cannabis. Dazu habe ich ausgeführt, dass unter dem Begriff der Entkriminalisierung firmierende Legalisierungsmaßnahmen von Cannabis nicht nur den Internationalen Drogenkontrollrat (INCB) permanent auf den Plan rufen, sondern im Hinblick auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Cannabiskonsums generell das falsche Zeichen sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Gemäß § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz unterfällt Cannabis deshalb der grundsätzlichen Strafbarkeit des unerlaubten Besitzes, des Anbaus und des unerlaubten Handels.

Die Drogenpolitik der Bundesregierung, nach der Sie fragen, ist nicht auf eine "Bevorzugung" einzelner Suchtmittel ausgerichtet. Sie basiert vielmehr auf den vier Säulen von Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfen und Schadensreduzierung sowie Angebotsreduzierung und repressiven Maßnahmen. Ziel der Prävention ist, den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Für die Behandlung von Suchterkrankungen werden sehr vielfältige Möglichkeiten geboten. Sie reichen von der ambulanten Beratung bis hin zur stationären Rehabilitation. Die Überlebenshilfen (z. B. Drogenkonsumräume, Notfallhilfe) richten sich an schwerstabhängige Menschen, deren Überleben es zunächst zu sichern gilt, bevor sie eine effektive Behandlung aufnehmen können. Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der Suchtmittel reduziert wird. Die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen der Drogenpolitik der Bundesregierung berücksichtigt den legalen Status der einzelnen Suchtmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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