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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Wilfried E. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Wilfried E. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bätzing,

der heutigen Ausgabe der Rhein-Zeitung (14.11.07, vorletzte Seite Mantelblatt) war Folgendes zu entnehmen.
EON konnte den Gewinn in den ersten 9 Monaten d.J. um 22 % steigern. Der bereinigte Konzernüberschuss beläuft sich somit auf 4,2 Milliarden Euro. Der Umsatz stieg um 7 % auf 49,4 Milliarden Euro, der Gewinn um 12 % auf 7,1 Milliarden Euro. Über ähnliche Zahlen für RWE wurde heute im WDR (3) Fernsehen berichtet. Angesichts solcher Zahlen, insbesondere bereinigter Konzernüberschuss auch unter Berücksichtigung ggfs. noch abzuziehender Steuern, stellt sich die Frage, wie die angekündigte Erhöhung der Strompreise durch die Energiekonzerne um ca.10% zum Jahreswechsel noch zu rechtfertigen ist.

Müssen Sie als Politikerin da nicht in Erwägung ziehen, die in diesem Jahr in Kraft gesetzte Novelle des Gesetzes für die Energiewirtschaft schnellstens zu revidieren und den alten Zustand wiederherzustellen? Dort war nämlich ein Genehmigungsvorbehalt der Länder zu Strompreiserhöhungen enthalten. Mag sein, dass diesem Vorbehalt EU-Recht entgegen steht und deshalb eine Novelle notwendig wurde, jedoch nutzen die EU-Politiker jede sich bietende Gelegenheit zu betonen, dass Ihnen Verbraucherinteressen wichtig sind. Die entsprechende EU-Richtlinie soll ja gerade den Verbraucherinteressen (Wettbewerb zur Kostenreduzierung, so geschehen auf dem Telekommunikationsmarkt) dienen.

Mir ist bewusst, dass diese Frage nicht zu Ihrem Aufgaben- bzw. Interessengebiet gehört. Über eine Antwort eines kompetenten Genossen Ihrer Fraktion wäre ich Ihnen jedoch sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Esser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Esser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn es sich nicht um mein Spezialgebiet handelt, werde ich dennoch versuchen, Ihnen eine kompetente Antwort zu geben.

Die Steigerung der Strompreise steht sicherlich nicht in Relation zu den Gewinnen der Stromkonzerne. Ich gebe Ihnen auch Recht, dass dies zumindest teilweise mit dem Ende der Preiskontrolle durch die staatlichen Prüfstellen der Länder zusammen hängt.

Hiergegen spricht jedoch zunächst, dass dies zu unterschiedlicher Behandlung in den Ländern geführt hat.
Sie weisen aber auch zu recht darauf hin, dass es hier Vorgaben der EU gab. Ihr Hinweis, die EU habe (oder müsse zumindest haben) doch auch eigentlich den Verbraucherschutz im Sinn, ist zwar richtig. Der Grundansatz der Europäischen Union ist nur eben, dass Verbraucherschutz durch freien Markt erreicht wird. Um diesen freien Markt zu erreichen, müsse aber staatliche Kontrolle des Marktes abgeschafft werden. Dies mag man für falsch halten, das EU-Recht ist dennoch verbindlich.

Zur Preiskontrolle durch die Länder werden wir nicht zurückkehren können. Ich stimme Ihnen aber zu, dass man die jetzige Situation nicht auf sich beruhen lassen kann. Mit dem Ende der Preiskontrolle steht es dem Bundeskartellamt zu, die Strompreise innerhalb seines Auftrages zu überwachen. Dies ist bekanntermaßen schwierig, da der Nachweis einer Preisabsprache geführt werden müsste. Deswegen bringen wir zur Zeit eine Änderung auf den Weg, nach der der Energieversorger nachweisen muss, dass seine Preise gerechtfertigt sind, nicht mehr der Verbraucher, dass sie überhöht sind.

Gleichzeitig wird eine Marktregulierung des Preises, wie die EU sie sich vorstellt, nur möglich sein, wenn eine echte Konkurrenz vorhanden ist, wenn also genügend Anbieter zur Verfügung stehen. Hier haben wir über das Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) neuen Anbietern den Zugang zum Strommarkt erleichtert.

Ohne den Verbraucher, der bereit ist, mit persönlichem Aufwand den Stromanbieter zu wechseln, wird allerdings alle Preispolitik vergeblich sein. Nur, wenn der Verbraucher vergleicht und wechselt, steigt auch der Druck, die Preise zu senken.

Zuletzt möchte ich Ihnen als weiteren Ansprechpartner noch den Sprecher der Arbeitsgruppe Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit nennen, die auch für das Thema Energie zuständig ist. Es handelt sich dabei um den Kollegen Marco Bülow. Er wird Ihnen sicher gerne für weitere Detailfragen zur Verfügung stehen.

Herzliche Grüße
Ihre
Sabine Bätzing, MdB

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