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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Birgit K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Birgit K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Oft werde ich von Eltern angerufen oder angeschrieben, die nicht begreifen können, dass immer noch auf Schulhöfen und in Schulen geraucht werden kann, beispielsweise bei Schulfesten und auf Schulfahrten. Warum können ausgerechnet Menschen, die verantwortlich sind für die Schüler, den Gesundheitsschutz derselben außer Kraft setzen???

Hat die Vorbildfunktion der Verantwortlichen keine Bedeutung mehr???
Ist es möglich, in einem solchen Falle, die Schule zu boykottieren, um das Leben seines Kindes zu schützen??? Bei einem lebensgefährlichen Krankheitsrisiko wegen gesundheitsgefährlichen Asbeststaubes müssen die Schutzbefohlenen beispielsweise auch zu Hause bleiben.
Wo und wann und mit welcher Begründung dürfen Raucher ihren Mitmenschen erheblichen Schaden zufügen???

Sie haben bei N-TV selbst darauf hingewiesen, dass Tabakrauch überall gleich gesundheitsschädlich ist und es deshalb absurd ist, wenn der Nichtraucherschutz nicht in allen Ländern gleich ist.
Warum bleibt ausgerechnet der Schutz unserer Heranwachsenden vor dem Luftschadstoffgemisch Tabakrauch außen vor??? Warum hoffen Sie in diesem Falle, dass die rauchenden Eltern und „Pädagogen“ freiwillig die Kinder schützen wollen???

Dass Zwangsberauchung von Kindern Gewalt, Kindesmißhandlung und Folter ist, bedarf keiner Erklärung. Immerhin erkranken und sterben viele Schutzbefohlene wegen dieser Körperverletzung, Zwangsberauchung. Alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und die bestmögliche Gesundheit. Wie ist das möglich in einem Raucherhaushalt oder in einer Schule, wo geraucht wird???
Rauchen schädigt das Erbgut. Warum wird der Tabak nicht genauso wie Contergan und andere Produkte, die lebensgefährlich sind, vom Markt genommen??? Mit welcher Begründung müssen die zukünftigen Generationen die Folgen der heutigen Qualmerei tragen???

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Kübler

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kübler,

leider teilen Sie in Ihrer Frage nicht mit, in welcher Funktion Sie von Eltern angerufen oder angeschrieben werden. In jedem Fall sollten Sie die Rat suchenden Eltern auf Ihre Möglichkeiten hinweisen, im Rahmen des kollektiven Elternrechts in organisierter Form in der Schule mitzuwirken. Zudem besteht im konkreten Einzelfall bei einer Verletzung des Jugendschutzgesetzes immer die Möglichkeit, die zuständigen Behörden zu informieren. Die von Ihnen angefragte Maßnahme, "die Schule zu boykottieren, um das Leben des Kindes zu schützen", weil auf dem Schulgelände geraucht wurde, widerspricht aus meiner Sicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ich bin Nichtraucherin und setze mich für den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens ein. Und ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit anderer in geschlossenen Räumen rauchen, diesen durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Ihrer Feststellung, "Dass Zwangsberauchung von Kindern Gewalt, Kindesmißhandlung und Folter ist, bedarf keiner Erklärung." muss ich jedoch widersprechen. Im Zusammenhang mit dem Passivrauchen von Folter zu sprechen mag einer Konfliktzuspitzung dienlich sein. Ob eine solche Konfliktzuspitzung aber im Interesse der Nichtraucher liegt, ist aus meiner Sicht fraglich. Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, das Rauchen generell gesetzlich zu untersagen. Vielmehr sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, mit der Förderung von Modellprojekten zur Rauchentwöhnung oder speziellen Aufklärungskampagnen die Raucher für die Folgen ihres Verhaltens zu sensibilisieren und zu einem Umdenken zu bewegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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