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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Bernd P. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bernd P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Am 03.08. haben Sie Herrn Patzwald geantwortet: "Sie treten für eine Regelung ein, nach der das Rauchen auch in Biergärten verboten wird. Ich kann mich diesem Wunsch nach einem Rauchverbot unter freiem Himmel nicht anschließen. Uns geht es um den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchern, nicht um die Ächtung von Rauchern."

Nach welchen Kriterien entscheiden Sie, dass Passivrauch in Biergärten nicht schädlich, in gut gelüfteten Restaurants aber schädlich sein soll?
Ist es eine Frage der Konzentration? Wenn ja, unterhalb welcher Grenzwerte ist Passivrauch nicht mehr als schädlich zu betrachten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Palmer,

ein Rauchverbot unter freiem Himmel, und damit auch in Biergärten, kann ich nicht befürworten. Meine Haltung ist nicht an die Festlegung von Grenzwerten gebunden. Ich sehe einen Unterschied zwischen einer Belastung durch Passivrauchen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel. Ein uneingeschränktes Rauchverbot auch im Außenbereich gastronomischer Einrichtungen käme einem Schildbürgerstreich gleich, falls man nicht in dem unter freiem Himmel angrenzenden öffentlichen Raum das Rauchen ebenfalls verbieten würde. Und wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Patzwald am 03.08.2007 betonte, geht es uns um den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen und nicht um die Ächtung von Rauchern.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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