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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Harry T. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Harry T. bezüglich Verkehr

Hallo Frau Bätzing,

ich bin entsetzt über Ihre Antwort an Frau Groß.

Sie schreiben: nach 15 Jahren können sie eine positive Bilanz ziehen!
Der Service an vielen Bahnhöfen besteht darin, daß nur Fahrkartenautomaten vorhanden, die dann noch meist defekt sind und will man dann in den Zügen nachlösen zahlt man eine zusätzliche Strafe von 15 Euro.

Viele Bahnhöfe wurden geschlossen, Strecken wurden gestrichen und viele Fahrgäste müssen mit dem Bus oder eigenem PKW zum nächstgelegenen Bahnhof fahren, Verspätungen sind an der Tagesordnung.

Wo sind die jährlich gezahlten Milliarden Subventionen geblieben, die der Steuerzahler für die Sanierung des Schienennetzes gezahlt hat?

Sie schreiben: Nirgendwo in Europa gibt es so viel Wettbewerb wie in Deutschland!

Nirgendwo in Europa ist das Bahnfahren so TEUER wie in Deutschland!!!!

Ich könnte noch viele Argumente gegen eine Privatisierung und Teilverkauf der DB Bahn anführen aber eine entscheidende Frage zum Schluss:

Ihr Politiker habt das Mandat der Wähler bekommen, Ihre Interessen zu waren.

Warum wird über den Teilverkauf der DB keine Volksabstimmung gemacht?

Denn die DB gehört ja eigentlich dem Staat also unseren Bürgern.

Sie glauben doch wohl allen Ernstes nicht daran, daß Investoren
bei der DB gross investieren.
Investoren sind nur an Rendite interessiert.

MfG

H. Trampnau

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Trampnau,

ich möchte Ihnen auf Ihren Beitrag vom 9. August 2007 gerne antworten.

Ich stehe dazu, dass wir nach 15 Jahren teilprivatisierter Bahn eine positive Bilanz ziehen können. Die Deutsche Bahn verlor vor der ersten Reform stetig an Marktanteilen, ein riesiger Investitionsstau hatte sich angehäuft und die Verschuldung stieg enorm. Die Bahn sollte damals als Behörde und Wirtschaftsunternehmen gleichzeitig agieren.

Im Übrigen möchte ich Sie noch auf eine Sache hinweisen: nach Art. 38 GG sind die Abgeordneten in ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen. Sicherlich sind für Volksvertreter und -vertreterinnen, aber das Grundgesetz hat diese Regelung bewusst so gewählt.

Über die Teilprivatisierung kann es keine Volksabstimmung geben. Das Grundgesetz sieht für die Bundesrepublik Deutschland solche plebiszitären Elemente nicht vor. Man kann nun sicherlich vortrefflich darüber streiten wie sinnvoll so etwas ist oder nicht. De facto haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine solche Regelung nicht.

Dass Investoren, die sich an einer Aktiengesellschaftbeteiligen, auch eine Dividende erwarten halte ich für normal. Grundsätzlich stellt sich mir die Frage, ob dies bei der Deutschen Bahn AG so sinnvoll ist. An dieser Stelle verweise ich auf den Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 20. August 2007. Demnach soll zunächst geprüft werden, ob die neu zu verkaufenden Aktien nicht als „Volksaktien“ vergeben werden können. Bevor das nicht geprüft ist, wird die SPD-Bundestagsfraktion auch keinen Entschluss für den Gesetzentwurf fassen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, so können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB

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