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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Axel Dr. K. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Axel Dr. K. bezüglich Gesundheit

Sehr verehrte Frau Bätzing,
in einem Interview in N24, gesendet am 22.03.07 um ca.07.30 beklagen Sie die uneinheitliche Haltung der Länder zum sogenannten Nichtraucherschutz und zur Einführung eines weitgehenden Rauchverbots..
Sie appellieren an die Verantwortung der Gastwirte, Politiker und Raucher.
Dass Sie als Drogenbeauftragte solche Statements abgeben ist mir ebenso klar, wie ich erwarte, dass ein Dorfpriester offen und bestimmt für das Zölibat eintritt. Das gehört zum Berufsbild oder einfach zum Job.
Haben Sie nicht das Gefühl, von der Öffentlichkeit könnten solche Forderungen wie allgemeines Rauchverbot als scheinheilige und gutmenschelnde Propaganda enttarnd werden, solange sich unsere Volksvertreter selbst auch vehement gegen ein Rauchverbot im Bundestag wehren? Welchen Anspruch auf Glaubwürdigkeit hat ein selbst rauchender Mandatsträger bei der Abstimmung?
Sind nicht die beklagten föderalen Extrawürste in puncto Rauchverbot ein deutliches Signal, dass wieder einmal am Volk vorbei regiert wird und die politische Profilierung an der sinnvollen Realität vorbei geht? Was brachte die Prohibition der 30er Jahre in den USA?
Ich habe irgendwo gelesen (leider kann ich die Quelle nicht angeben), dass das Problem der Politik und der Bürokratie ist, dass sie ihre Existenzberechtigung daraus bezieht, etwas zu regeln, selbst wenn es eigentlich nichts zu regeln gibt.
Ist dies nicht der Ursprung der sattsam und schon fast sprichwörtlich gewordenen Regelungswut der Deutschen, die alles lähmt und nur noch von Brüssel getoppt wird?
Wer nicht rauchen will, soll es eben lassen. Und wer beim Essen keinen Qualm mag, soll in ein Nichtraucherlokal gehen. Muss das alles gesetzlich geregelt werden? Ich freue mich schon auf einen Gesetzesvorstoß der Frauenbeauftragten, dass Männer nur noch im Sitzen ...... dürfen! Bei uns zuhause hat das meine Frau auch ohne Hilfe der Bundesregierung geregelt, das Rauchen im Übrigen auch!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Kramer

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Sehr geehrter Herr Dr. Kramer,

die Gesundheitsminister der Länder haben im März beschlossen, den Schutz der Nichtraucher in allen Bundesländern zu verbessern. Dazu werden auch für den Gaststättenbereich Regelungen getroffen werden. Die Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder, für eine möglichst einheitliche Regelung zu sorgen, um einen Flickenteppich an Regelungen zu vermeiden. Der Bundestag hat inzwischen zum Schutz der Nichtraucher ein Rauchverbot in seinen Räumlichkeiten beschlossen und ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf den Weg gebracht.

Nach einer aktuellen EU-Umfrage befürworten 90% der Deutschen ein Rauchverbot an öffentlichen Plätzen, drei Viertel sprechen sich für rauchfreie Restaurants aus. Es kann also keine Rede davon sein, dass mit der Einführung von Regelungen zum Nichtraucherschutz nicht "am Volk vorbeiregiert" wird, sondern im Gegenteil der Wunsch der Mehrheit der Menschen in unserem Land nach einem besseren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und dem Genießen ohne die Belästigung durch Tabakrauch in die Realität umgesetzt wird.

Natürlich wäre es angenehmer, wenn dies ausschließlich auf freiwilliger Basis möglich wäre. Aber die Kunst, sich selbst im Zaum zu halten, damit man nicht von anderen im Zaum gehalten werden muss, um mit Georges Clemenceau zu sprechen, ist bei Rauchern nicht immer sehr ausgeprägt (was angesichts des Suchtpotenzials von Nikotin auch verständlich ist). Daher müssen hin und wieder einschränkende Regelungen für einige getroffen werden, damit andere mehr Freiheiten bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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