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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Felix T. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Felix T. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Bätzing-Lichtenthäler, als Steuerzahler finanziere ich u.a. das Schulwesen in RLP mit.
Seit einigen Monaten finden auch in RLP die sogenannten "Fridays for Future-Schulstreiks" statt zu denen öffentlich im Netz aufgerufen wird. (https://fridaysforfuture.de/streiktermine/) Rechtsgrundlage für die Schulpflicht in Rheinland-Pfalz ist das Schulgesetz (SchlG) vom 30.04.2004. Die Teilnahme an Schulstreiks während der Schulzeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die durch Schüler, aber auch durch Eltern bei Duldung begangen wird. Durch diese Streiks entststeht dem Steuerzahler ein großer Schaden.
Der § 66 SchlG sieht Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Schulpflicht, § 99 SchlG das Verhängen von Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten vor. Das Dulden der Schulstreiks durch Amtspersonen, z.B. Schulleiter kann als Rechtsbeugung nach § 339 StGB interpretiert werden. In welcher Art und Weise gehen die Schulleitungen mit den Streiks um? Und wie kommt die Landesregierung ihrer Aufsichtspflicht nach? Mit freundlichem Gruß F. T.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Seitens der Landesregierung wurde die Schulaufsicht gebeten, den betroffenen
Schulen die Rechtslage zu erläutern und auch darauf hinzuweisen, dass
grundsätzlich keine Beurlaubung für die Teilnahme an einem Streik erfolgen
kann. Prinzipiell gilt die Schulpflicht.

Für die Erhebung von Bußgeldern im Zusammenhang mit einer
Schulpflichtverletzung ist aber nicht das Land zuständig. Gemäß § 99 Abs. 2
Schulgesetz RLP sind die Landkreise oder die kreisfreien Städte für die
Erhebung und Beitreibung von Bußgeldern zuständig. Aus meiner Sicht sollte
aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Vordergrund stehen. Daher hat das
Land auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um
Einzelfallentscheidungen handelt und von der jeweiligen Schule zu treffen
sind.

Ich begrüße es, wenn sich Schülerinnen und Schüler für einen besseren
Klimaschutz einsetzen. Beispielhaft möchte ich die Gruppe in Altenkirchen
erwähnen, die freitags um 17.00 Uhr Demonstrationen durchführt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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