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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Dieter B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Dieter B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bätzing!

Ich bin als freiberuflicher Betreuer für verschiedene Gerichte tätig. Durch ein Mitteilungsblatt des BdB, Bund der Berufsbetreuer e.V., habe ich erfahren, dass Sie sich für diesen Berufsstand einsetzen. Zunächst danke ich Ihnen hierfür!

Jedenfalls haben Sie zur der Frage und insbesondere zu dem Urteil des BFH, ob die Einnahmen der Betrufsbetreuer der Gewerbsteuerpflicht unterliegen, deutlich Stellung bezogen. In diesem Zusammenhang haben Sie erklärt, dass die Nebenwirkungen des Urteils nicht gewollt waren, als die Entscheidung pro Gewerbesteuer getroffen wurde.

Sie haben beim parlamentarischen Staatssekretär bei dem Bundesminister der Justiz, Herrn Alfred Hartenbach, MdB, angefragt und die Nachricht erhalten, dass das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig sei. Dieses Ministerium prüfe zur Zeit die Entscheidung des BFH und werde ggfs über den Gesetzgeber eine Regelung treffen. (vergl. BTPlus 1/2005 Seite 22 u. 23)

Leider habe ich bis heute nichts mehr gehört.. Liegt Ihnen ein neuer Sachverhalt vor?

Schließlich ist in der Zwischenzeit auch das Vergütungsrecht der Berufsbetreuer neu geregelt. Danach werden jetzt nur noch pauschale Stundensätze vergütet; und zwar ohne Rücksicht auf die tatsächliche notwendige Arbeitszeit des Einzelfalles. Mit diesen Stundensätzen werden auch die tatsächlichen Barauslagen, die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie andere Steueranteile (einschließlich Gewerbseteuer) abgegolten.

Auch dies ist zum Nachteil der freiberuflichen Betreuer und belastet die Sicherstellung einer weiteren qualifizierten Arbeitsleitung zum Wohle der betreoffenen Bürger erheblich.

Ich bitte höflich um Mitteilung, ob eine Ändgerung geplant oder ob Ihnen ein neuer Sachverhalt bekannt ist.

Ich danke für Ihren Einsatz und Mühen. Auch stehe ich Ihnen - falls Sie es wünschen - gerne mit Änderungsvorschlägen zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruss
Ihr Dieter B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Barnefske,

zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass meine Antwort so lange Zeit in Anspruch genommen hat. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass mit einer sofortigen Änderung des Vergütungsrechtes der Berufsbetreuer nicht zu rechnen ist.

Die Erhöhung der Vergütungspauschale um den Betrag, um den die Mehrwertsteuer steigt, ist zunächst auf Bitten der Länder, die die Kosten der Betreuung im Wesentlichen zu tragen haben, zurück gestellt worden, bis die Ergebnisse der im Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz vorgesehenen Evaluierung vorliegen. Die Länder sehen beispielsweise einen Bedarf, den Zuwachs der Betreuungskosten von 20 % zwischen dem ersten Quartal 2005 und 2006 zu analysieren.

Diese vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz in den Jahren 2005-2007 durchgeführte Evaluierung wird sich mit den Folgen der Systemumstellung, aber auch mit den Folgen der Mehrwertsteuererhöhung und der Auskömmlichkeit der Betreuervergütung beschäftigen. Der Bundestag erhält hierüber zum 01.07.2007 einen Zwischenbericht.

Mit Änderungen ist sicherlich erst nach Auswertung der Evaluierung zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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