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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Dietmar J. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Dietmar J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr verehrte Sabine Bätzing-Lichtenthäler,

demokratische Regelwerke machen noch keine Demokratien. Unser Zusammenleben wird erst demokratisch, wenn die Staatsmacht mit einer entsprechend korrekt handelnden Justiz sicherstellt, daß alle die Gesetze achten und respektieren, die sich die jeweilige Gemeinschaft in ihre Gesetzbücher geschrieben hat. Erst dann kann Menschenwürde entstehen.

Damit nun alle Bürger kontrollieren können, ob das, was über unzählige private, berufliche, geschäftliche und administrative Gemeinsamkeiten passiert, unserem Regelwerk entspricht und Willkür ausgeschlossen ist, besteht auch für die Staatsgewalt die Pflicht zur Aufklärung. Bürger müssen über die jeweils relevante Rechtsvorschrift informiert werden. Und die muß ggf. auch so nachvollziehbar und verständlich erklärt werden, daß nicht der Verdacht auf Willkür entsteht.

Nach meinen Erfahrungen als Konfliktmanager und Rechtsjournalist kommen allerdings viele Kräfte unseres Rechtsstaates nur halbherzig oder gar nicht dieser Pflicht nach. Einerseits vertraut der Bürger oft blind, andererseits traut er sich nur selten, sein Recht auf Rechtsklarheit einzufordern. Weil es nun dazu bis heute keine Untersuchung gibt, würde ich gerne wissen, ob sie als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte im Deutschen Bundestag eine entsprechende Untersuchung anregen werden.

Meiner Meinung nach beruht die Pflicht zur Bürgeraufklärung, die auch verhindern würde, daß Jugendliche wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Unrecht verdächtigt und ausgeforscht werden, auf Art. 2 GG und weiteren verfassungsrechtlich verankerten Garantien unseres Rechtsstaates. Deshalb meine Frage an Sie.

Besten Dank für Ihre Antwort
und schöne Grüße
Dietmar JaCobi

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jacobi,

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meiner Arbeit und für Ihre Anfrage.
Ich kann Ihrer Aussage zustimmen, dass die bloße Existenz demokratischer Regelwerke, verstanden als die Reduzierung auf das bloße Element der Wahl, nicht zu einer gelebten Demokratie führt. Zu einer tatsächlich gelebten freiheitlich demokratischen Gesellschaft gehört deutlich mehr. Dies mussten wir in der Geschichte unseres Landes seit 1919 zweimal leidvoll erfahren.

Eine funktionierende und unabhängige Justiz, die Existenz klar formulierter unumstößlicher Grundrechte und die Teilung von exekutiver und legislativer Gewalt sind die wichtigsten Notwendigkeiten die ich an dieser Stelle nennen möchte.

Hierzu gehört auch, und auch an dieser Stelle gebe ich Ihnen Recht, die Notwendigkeit die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über Rechtssetzung im Allgemeinen und über Ihre persönlichen Rechte im Besonderen zu informieren.

Ihrer Einschätzung, dass dies aber von Seiten vieler oder zumindest einiger Behörden, oder wie sie es bezeichnen Kräften unseres Rechtsstaates, nicht getan wird, trete ich jedoch entschieden entgegen.

Zunächst unterliegt jedes Gesetz, das durch den Bundestag oder durch ein Länderparlament verabschiedet wird der Normenkontrolle und wird nach der Verabschiedung veröffentlicht. Dadurch sind Gesetze für jeden Bürger jederzeit einseh- und nachvollziehbar. In der Umsetzung dieser Gesetze sind wiederum alle Behörden an das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden und ein Zuwiderhandeln kann, und muss natürlich auch, juristisch geahndet werden.

Dieser Weg steht jedem Menschen in unserem Land offen. Jeder Bürger hat zudem das Recht und die Möglichkeit, sich über seine Rechte aufklären zu lassen. Dies beginnt für die meisten Menschen auch schon in der Schule - ob im Gemeinschaftskunde- oder Geschichtsunterricht – und auch staatliche Stellen sind dazu verpflichtet, die Bürger über ihre Rechte aufzuklären.

Wie sich die Pflicht des Staates, die Bürger über ihre Rechte aufzuklären, anders umsetzen ließe, ist mir nicht klar. Denn so etwas verpflichtend für jeden einzelnen Menschen umzusetzen, wäre für mich auch eine Art von Zwang und ist auch auf Grundlage von Artikel 2 des Grundgesetzes meiner Meinung nach nicht geboten. Denn der Aufklärungspflicht des Staates muss auch ein Aufklärungsinteresse des Bürgers gegenüberstehen.

Generell ist es aber ein zentraler inhaltlicher Punkt sozialdemokratischer Politik Menschen über Ihre politischen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Und dafür setze ich mich auch ein. Sowohl in meiner täglichen Arbeit als Abgeordnete für den Wahlkreis Neuwied und Altenkirchen, als auch in meiner Funktion als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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