Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Markus V. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Bätzing- Lichtenthäler,
mich würde es gerne interessieren, wann endlich das Gesetz im SGB so gestaltet wird das Familie n die 1 Kind oder mehrere Kinder haben, durch bestimmte § mehr Schutz bekommen. Z.B nach der Elternzeit ist wie zuvor der Mann auf Vollzeit und die Frau beginnt wieder auf Teilzeit zu arbeiten. Plötzlich wird der Mann Arbeitslos und schon ist das wohl der ganzen Familie durch die Agentur für Arbeit gefährdet.
Leider bin ich aus betrieblichen Gründen seit dem 01.April Arbeitslos geworden und habe jetzt ständig Probleme mit der Agentur für Arbeit.
Am 26.03.2013 bekam ich per Post eine Einladung zur Eingliederung und Aktivierung in den Beruf die ab dem 02.04.2013 begann. Da der Dienstplan meiner Frau immer eine Woche Voraus fertig ist, habe ich ausführlich der Agentur für Arbeit mitgeteilt dass ich an dieser Maßnahme nicht teilnehmen könnte.
Ich gab an das diese Einladung zur Kurzfristig sei, da meine Frau 30 h/Woche arbeitet und wegen unserer Tochter (2Jahre) nach § 10 SGB II Zeile 3 und § 8 SGB III Zeile 1. Leider ist dies von Seiten der Agentur kein wichtiger Grund so dass sie mir eine Sperrzeit von 3 Wochen aufgebrummt haben wegen der absage.
Nun kam der Bewilligungsbescheid und mir wurde mitgeteilt dass mir für den Monat Mai gerade einmal 330 Euro von dem Monat April überwiesen würden. Ich muss mir jetzt schon überlegen wie ich für den Monat Mai die Rechnungen bezahlen soll und an wie viel Tage meine Familie nix mehr zu Essen auf dem Tisch hat da kein Geld mehr da ist. Selbst nach einem Telefonat mit der Agentur für Arbeit wo ich zudem § 1 SGB I noch beifügte wurde mir verweigert vernünftig eine Lösung zu finden.
Haben sie einen Rat oder können sie in dieser Sache vielleicht sogar helfen dass die unberechtigte Sperrzeit aufgehoben wird und mir das volle ALG 1 überwiesen wird.
Auf eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen und für ihre Hilfe wäre ich ihnen sehr Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Vierbuchen
Sehr geehrter Herr Vierbuchen,
ich danke für Ihre Anfrage. Ohne die Details, insbesondere die Bescheide zu kennen, ist eine Beurteilung immer schwierig. ein paar Fragen ergeben sich aber aus dem Text:
1. Sie Sie gegen die Verhängung der Sperrzeit vorgegangen, oder ist die mittlerweile rechtskräftig?
2. Ich gehe davon aus, dass Sie die Maßnahme nicht machen konnten, weil sie auf die Tochter aufgepasst haben? Wie ist das denn zuvor geregelt gewesen, als sie beide gearbeitet haben? Konnte das mit den Dienstplänen so geregelt werden?
Mein Vorschlag wäre, dass Sie mir den Sperrzeitbescheid entweder per Post:
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per Fax:
030 227 76444
oder per Mail:
Sabine.baetzing-lichtenthaeler@bundestag.de
schicken und ich bei der Agentur nachhake. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass das etwas bringt, nur dass ich es versuchen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler