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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Alfred S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Alfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Auf der NGO Branch Seite der UN, wenn sie dort Germany eingeben, wird
unser Land als Nicht-Regierungs-Organisation aufgeführt.
http://esango.un.org/civilsociety/showProfileDetail.do?method=showProfileDetails&profileCode=43653

Ich möchte gern wissen, was die Bundesregierung tut (so auch ihre Partei,
da sie sich um die Fortführung der Regierungsgeschäfte bewirbt), um
diesen Status zu ändern, um uns in die Souveränität zurückzuführen?

Wann werden wir aufgerufen eine Verfassung zu wählen, das GG wurde ja nie
vom Volk als Verfassung ratifiziert. (Obwohl in der Präambel behauptet, jedoch in Artikel 146 GG besteht die Forderung weiterhin)

Wenn Sie dieses Ziel nicht verfolgen, bitte erläutern sie warum sie
völkerrechtlich keinen Hochverrat an unserem Land begehen, wenn sie
stattdessen daran arbeiten unser Land einer anderen übergeordneten NGO
Form (EU) zu unterwerfen, wozu sie selbst als Nichtregierungsorganisation
überhaupt nicht zu legitimiert sind.

Mit freundlichen Grüßen...

PS: Ich weise sie auf ihre Auskunftspflich hin, nach bestem Wissen und
Gewissen, auskunft zu geben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sostegno,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Maßgeblich für den staatenrechtlichen Zustand von Deutschland ist nicht, dass auf einer Seite der UN eine Organisation aufgeführt wird, die Deutschland heißt, keinem Land zugehörig ist und deren Sprache englisch ist.

Völkerrechtlich existiert ein Staat dann, wenn er ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt hat. Alle drei Faktoren sind in der Bundesrepublik Deutschland seit langem bestehend. Zudem ist auch der vierte Faktor, die Anerkennung durch die Völkergemeinschaft seit langem erfüllt. Völkerrechtlich fast noch maßgeblicher als die 4 Faktoren ist es, dass die Bundesrepublik Deutschland wie die EU faktisch existiert und handelt. Dies gibt völkerrechtlich Legitimität.

Eine Verfassung wäre für einen Staat wohl nicht einmal zwingend. Nichtsdestotrotz haben wir mit dem Grundgesetz einen Verfassung. Eine Verfassung ist ein zentrales Rechtsdokument, welches den Staatsaufbau regelt. Diese Aufgabe erfüllt das Grundgesetz seit Jahrzehnten sehr sehr gut. Wie in der Präambel geäußert, hat sich das Deutsche Volk diese Verfassung durch seine Repräsentanten gegeben. Art. 146 GG stellt keinesfalls eine Forderung auf, denn er enthält nicht die Forderung, eine neue Verfassung zu beschließen. Er bestimmt lediglich, dass es diese Möglichkeit gibt. Im Übrigen wäre auch nach Art. 146 GG die Schaffung einer neuen Verfassung durch Repräsentanten möglich.

Dass das Grundgesetz eine gute Verfassung ist, damit geht auch die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung konform. Bestrebungen, diese Verfassung abzuschaffen sehe ich mit erheblicher Gefährdung, da viele Menschen, die solche Bestrebungen haben, sich keinesfalls eine Demokratie wünschen.

Eine Auskunftspflicht Ihnen gegenüber vermag ich nicht zu erkennen, es gehört jedoch zu meinen politischen Prinzipien, Rede und Antwort zu wichtigen Themen zu stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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