Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Stefan G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bätzing,
die erneuten Aktivitäten von Herr Kusch haben das Thema Beihilfe zur Selbsttötung (Assistierter Suizid) ja wieder in die Medien gebracht. Sind Sie als Abgeordnete mit der jetzigen gesetzlichen Regelung zu diesem Thema zufrieden oder würden Sie eine der folgenden Gesetzesinitiativen unterstützen?
a) Ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung
b) Ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung
Wären Sie ggf. auch bereit, selber die Initiative für eine solche Gesetzesänderung zu ergreifen?
Da eine solche Abstimmung sicherlich wieder ohne Fraktionszwang erfolgen würde, interessiert mich besonders Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grieser-Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Und vielmalige Entschuldigung für die genau um ein Jahr verspätete Antwort. Die Frage muss mir leider Anfang 2010 durchgerutscht sein und da es nicht meine Art und Weise ist, Bürgeranfragen unbeantwortet zu lassen, will ich dies noch nachholen, ohne zu wissen, ob dies für Sie noch einen Erfahrungsmehrwert bedeutet.
Das Thema Selbsttötung ist ein schwieriges. Ich selber könnte mir für mich weder eine Selbsttötung vorstellen, noch könnte ich -ich war nicht in einer solchen Situation- mir, für mich persönlich, eine Beihilfe zur Selbsttötung bei einem Angehörigen vorstellen. Grundsätzlich gilt auch bei anderen Personen, wo ich nicht persönlich involviert bin, zunächst, dass alles getan werden sollte, um die psychische Krankheit, die die Neigung zur Selbsttötung fördert, zu bekämpfen, oder um die Beschwerden zu beseitigen, die das Leben unerträglich machen.
Ich meine aber auch, dass es Menschen geben kann, die das anders empfinden. Es kann Menschen geben, die nicht mehr leben wollen. Man mag dem entgegenhalten, dass sich vielleicht noch etwas ändert, dass sie dies noch einmal anders sehen, aber es gibt Menschen, die so krank sind, denen es so schlecht geht, dass ich ihren Wunsch zu sterben nachvollziehen kann. Wenn nun ein Angehöriger oder enger Freund einer solchen Person das Leid miterlebt. Wenn er von der Person gebeten wird zu helfen. Wenn dies ein andauernder und mehrfach geäußerter Wunsch ist, so werde und will ich das Verhalten dieses Menschen, der einem anderen Menschen zum gewünschten Tod verhilft, nicht verurteilen. Ich heiße es nicht gut, aber ich maße mir eben auch nicht an, darüber zu urteilen. Daher möchte ich dieses Verhalten nicht strafbar belangen.
Anders sieht dies bei Sterbehilfeorganisationen aus. Mir fehlt hier die persönliche Komponente, die hilft, eine menschliche Entscheidung für den betroffenen zu treffen. Letztlich ergeht dort eine Entscheidung nach objektiven Kriterien. Es muss eine Einwilligung vorliegen etc. Es fehlt auch die emotionale Zwangslage, die es bei einem engen Angehörigen oder Freund gibt. Eine Entscheidung über eine Strafbarkeit ist also letztlich nur im Einzelfall möglich, bei Sterbehilfeorganisationen sehe ich keine Grund für eine Straffreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing-Lichtenthäler