Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Erhard U. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bätzing,
ab dem 01.01.2009 besteht doch die Möglichkeit nur kirchlich zu heiraten.
Doch unser Pfarrer aus Puderbach sagte mir, das dieses Gesetz wieder abgeschaft wurde.
Wir möchten jedoch nur kirchlich heiraten.
Ist dieses möglich??
Bitte um kurze E - Mail
Vielen Dank für Ihre Bemühung
Viele Grüße aus Puderbach
Erhard Udert
Sehr geehrter Herr Udert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Ausgangspunkt war, dass im alten Personenstandsrecht vorgesehen war, dass Pfarrer ordnungswidrig handeln, wenn sie eine kirchliche Trauung vornehmen, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung vorgenommen wurde. Diese Vorschrift wurde 2006 bei der Einführung des neuen Personenstandsrechtes für den 01.01.2009 gekippt.
Das bedeutet aber nur, dass der Pfarrer eine rein kirchliche Trauung vornehmen kann. Diese ist aber mit einer staatlichen Trauung nicht vergleichbar. Wer nur kirchlich traut, ist nach dem Gesetz nicht verheiratet. Man kann weder einen gemeinsamen Namen annehmen, noch gelten steuerliche Vorteile, noch entsteht ein gegenseitiges Erbrecht.
Dies ist grundsätzlich auch richtig, denn der Staat muss bei einer ehe verschiedene Dinge überprüfen, die die Kirche nicht überprüfen kann. Zudem hat zumindest die evangelische Kirche damals angekündigt, keine Trauungen vorzunehmen, wenn nicht eine staatliche Trauung vorausgegangen ist. Dies steht im freien Ermessen der Kirche und kann nicht gesetzlich geregelt werden.
Dass mittlerweile die gesetzliche Regelung wieder geändert worden ist, ist mir nicht bekannt, ich habe im aktuellen Personenstandsgesetz auch keine Ordnungswidrigkeitenvorschrift gefunden.
Im Ergebnis werden Sie nicht kirchlich heiraten können, wenn Ihre Kirche dem nicht zustimmt. Sie sollten zudem die Nachteile der rein kirchlichen Hochzeit kennen und gut abwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB