Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
83 %
10 / 12 Fragen beantwortet
Frage von Gregor W. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Gregor W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort vom 23.07.2009 auf die Frage von Herrn Böttcher schreiben Sie:

"Denn was das Rauchen in Wohnungen betrifft, handelt sich um eine privatrechtlich zu regelnde Angelegenheit. Eine gesetzliche Regelung wie ein Rauchverbot in Privatwohnungen oder Balkonen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich."

Unter der Prämisse, dass durch diese Handlung kein Anderer geschädigt wird, - und es somit bei einer selbstschädigenden Handlung bleibt -, kann ich Ihre Aussage durchaus nachvollziehen.

Was ist aber, wenn dabei Andere unter Anderem in ihrer körperlicherlichen Unversehrtheit z. T. schwer beeinträchtigt werden, wie es z. B. bei Kindern, die sich ihren Wohnort auch nicht frei wählen und diese Misshandlung nicht entfliehen können, der Fall ist?

Gilt da auch, das es eine privatrechtliche Angelegenheit des Rauchers ist?

Muss es da auch beim bloßen Appell, - den dieser auch gerne ignorieren darf -, an den Raucher bleiben um nur ja dessen Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr zu schützen als das Recht auf körperliche Unversehrtheit z.B. seiner Kinder?

Gilt da auch Raucherschutz statt Opferschutz?

Sind Sie der Auffassung, dass im Zweifel das Kind, die Schädigung seiner Gesundheit, Zugunsten des Auslebens der Sucht des Rauchers, hinzunehmen hat?

Sollte man den Raucher nicht Kraft eines einklagbaren Gesetzes, dass man dann, wenn es noch nicht existiert, eben schaffen müsste, vor seine Haustür zu gehen verpflichten, wenn er ansonsten die Gesundheit Anderer durch Passivrauch schädigen würde?

Freundlich grüßt Sie
Gregor Weißenborn

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weissenborn,

der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens ist mir wichtig. Ein generelles Verbot des Rauchens in Privatwohnungen, wenn Kinder anwesend sind, würde - selbst wenn es dafür politische Mehrheiten gäbe - in der Praxis wahrscheinlich kaum eingehalten und wäre auch nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand durchsetzbar. Ich denke, es ist zielführender, nachhaltiger und kostengünstiger, rauchende Eltern dazu motivieren, weniger oder zumindest in Gegenwart von Kindern nicht zu rauchen. Rauchenden Eltern muss durch Information und Aufklärung klar sein, welche unmittelbaren Belastungen und nachhaltigen gesundheitlichen Gefahren sie ihren Kindern durch das Rauchen in ihrer Gegenwart ausgesetzen. Dazu gehören neben der Aufklärung auch gute Hilfsangebote zum Rauchstopp. Denn Eltern gefährden ihre Kinder nicht wissentlich - denn nach meiner Erfahrung würden die meisten Raucher gerne aufhören beziehungsweise haben dies auch schon versucht, haben aber die für sie richtige Methode noch nicht gefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD