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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Jens G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Jens G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzig,
Zur Rauchfreiheit in Taxis muss ich leider feststellen, dass hiergegen sehr häufig verstoßen wird, und zwar durch die Fahrer/innen, die sich dreist nicht daran halten oder/und Fahrgäste rauchen lassen oder, abgeschwächt, die Zigarette aus dem Autofenster halten. Der Nichtraucherschutz wird so nicht gewährleistet; Fahrgäste werden mit Giften belastet, auch wenn der Rauchvorgang bereits abgeschlossen ist (3rd-Hand-Smoke). Kundinnen und Kunden können sich so nicht sicher sein, ob das gerufene Taxi nicht zuvor vergiftet wurde. Ist Ihrerseits etwas geplant, welches die Rauchfreiheit in Taxen durchsetzt? Oder denken Sie eher an eine Rückkehr zur alten Regelung, der Trennung in beschilderte Raucher- und Nichtraucherwagen (die im Gegensatz zur Gastronomie wenigstens voneinander abgegrenzt sind)? Auch im letzteren Fall müsste m. E. ein Kontroll/Sanktionsverfahren her. Halten Sie es für richtig, bei der HU (TÜV), die Taxen jährlich aufsuchen müssen, eine Schadstoffmessung im Wagen durchführen zu lassen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Geissler,

Ihre Frage bezieht sich auf das Rauchverbot in Taxen.

Das Rauchverbot wird durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Rauchens vom 20. Juli 2007 klar geregelt. Danach ist das Rauchen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten. Wer dagegen verstößt und trotzdem raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn der Fahrer raucht und das Fenster im Taxi offen ist. Auch bei Wartezeiten oder Leerfahrten ist Taxifahrern das Rauchen im Wagen nicht gestattet. Sie müssen außerhalb des Wagens rauchen. Damit ist der Nichtraucherschutz in Taxen gut und eindeutig geregelt. Sogenannte Rauchertaxen sieht das Gesetz nicht vor. Solch eine Einführung ist auch nicht geplant.

Zuständig für die Überwachung des Rauchverbots und für die Einziehung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter vor Ort. Bitte wenden Sie sich mit Ihrr konkreten Beschwerde an das jeweils zuständige Ordnungsamt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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