Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Tobias L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Bätzing,
Eine weitere Nachfrage zum Thema Internet Sperre:
Ich bin voll auf ihrer Seite was die Motivation betrifft. Allerdings habe ich persönlich gewisse Vorbehalte gegen die Methode. Ich bin etwas skeptisch was das Mittel der Sperrung angeht, da diese nicht transparent überprüft wird in meinen Augen. Ich unterstelle auch dem BKA nicht, dass nicht pornografische Seiten auf dem Index landen. Jedoch frage ich mich hier, wer dies gewährleistet. Ich will auch weder Angst schüren noch will ich dunkle Szenarien beschwören, doch ist dies nicht ein Problem? Ich meine wenn wir es so sehen müsste jede Sperrung gerichtlich geprüft werden, ist dem so? Vielleicht ist es ein Problem meiner Generation, dass hier ein mittel eingeführt wird, das schnell auch weitere Sperren auf den Plan ruft. Die Frage nach Urheber Schutz usw. schwebt mir hier vor Augen. Natürlich gilt auch hier, dass das Netz kein Straffreier Raum ist, jedoch befürchten grade jüngere Menschen, dass die Sicherheit. dass diese technischen Möglichkeiten auch ausgeweitet werden können und so intransparent werden, dass eine falsch gesperrte Seite zu den Kollateral-Schäden gehört. Und da das Medium Internet in den kommenden Generationen eine Stellung einnimmt die mit den klassischen Medien konkurriert, jedoch wesentlich komplexere Strukturen hat, ist die Handhabe nach einem klassischen Konzepten schwierig. Eine Zeitung aus dem Handel zu nehmen ist etwas anderes als einen Umschlag mit einem Ausrufezeichen drum herum zu legen, um bei Frau von der Leyens Bild in der Zeit zu bleiben.Und dies wird zudem von einem Gericht überwacht.
Wie gesagt bin ich im Grunde ein Unterstützer der Kinderpornografie Bekämpfung. Jedoch sollte auch jemand dieses Mittel überwachen. Um dem ganzen ein wenig Orwell´schen Charme zu verleihen meine Frage:
Wer überwacht die Überwacher?
Sehr geehrter Herr Leicher,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese ist insofern leicht zu beantworten, als das Grundgesetz die Überwachung der Exekutive den Gerichten auferlegt.
So auch im Fall der Internetsperren. Eine fälschliche Sperre, dass heißt eine, die nicht mit kinderpornographischen Inhalten zu tun hätte, wäre als staatliche Maßnahme gerichtlich überprüfbar. Dies sichert, dass eben kein Exekutivstaat entsteht, in dem die Behörden das sperren, was sie nicht öffentlich werden lassen wollen.
Ich begrüße ausdrücklich Ihre abgewogene Argumentation.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB