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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Martin L. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Martin L. bezüglich Gesundheit

Nehmen wir an, ein Staat vertritt eine Drogenpolitik nach den folgenden hierarchisch geordneten Prinzipien:
1. Der Konsum von Alkohol, Tabak und Koffein soll der einzige tolerierte Konsum von psychoaktiven Substanzen bleiben; dieser soll keinesfalls bedeutend eingeschränkt werden.
2. Andere psychoaktive Substanzen werden hinsichtlich ihrer Passung in das herrschende schulmedizinische Gesundheitssystem geprüft, welches sich im Wesentlichen auf die Nutzung von sedierenden sowie stimmungsaufhellenden, aber nicht euphorisierenden Substanzen beschränken muss. Die Versorgung der Bevölkerung erfolgt über die Pharmaindustrie sowie über Ärzte und Apotheken.
3. Der Besitz, Erwerb, Herstellung usw. jeglicher anderer psychoaktiver Substanzen wird strafgesetzlich verboten; weitgehend unabhängig davon, ob zu erwartende Gesundheitsschäden minimal oder groß sind, oder ob die nutzenden Gesellschaftsgruppen klein oder groß sind; außer wenn es wirtschaftliche und industrielle Interessen gibt, die einem Verbot von nicht allzu auffälligen Substanzen entgegenstehen; die Kriminalisierung des Endkonsumenten wird grundsätzlich in die Strafbewehrung mit eingeschlossen; die Begründung der Strafmassnahmen liegt mindestens stets in den theoretisch niemals auszuschließenden Gefahren, die jeder Konsumhandlung innewohnen.
4. Die Strafbewehrung wird aufgrund ihrer Stellung im Gesamtkonzept auf jeden Fall aufrechterhalten, auch falls z.B. große gesellschaftliche Gruppen von der Kriminalisierung betroffen sind, oder falls keine Verringerungen des Konsums messbar sind, oder falls bei Verbotserlass keine gesellschaftlichen Schäden vorhanden sind.

- Stellt dies eine Ideologie dar?
- Entspricht diese Hierarchie dem Leitbild der Bundesregierung in der Drogenpolitik? Falls nicht, welche bedeutenden Punkte werden hier vernachlässigt? Gibt es Beispiele für eine Gesetzgebung, die hier widerspricht?
- Kann eine derartige Politik flexibel genug sein?
- Ist sie vereinbar mit dem GG sowie den Menschenrechten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Langemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 22. und 24. Juni 2009. Zu Ihrer Frage nach einer Definition der Drogenpolitik möchte ich Sie bitten, weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zu meiner Aufgabe als Drogenbeauftragte der Bundesregierung nachzulesen:

"Suchtprobleme bedeuten individuelle Tragödien für die Betroffenen und deren Angehörige, zugleich belasten sie die Gesellschaft als Ganzes. Die Bekämpfung der Drogenproblematik ist daher sowohl eine Herausforderung für den suchtkranken Menschen als auch eine besondere gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Drogenpolitik der Bundesregierung basiert auf vier Säulen:

- Prävention
- Beratung und Behandlung
- Überlebenshilfen und Schadensreduzierung
- Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen.

Seit November 2005 ist Sabine Bätzing Drogenbeauftragte der Bundesregierung im Bundesministerium für Gesundheit. Sie koordiniert die Arbeit der Bundesressorts und vertritt diese gegenüber der Öffentlichkeit. Im Rahmen von Initiativen, Aktionen und Projekten setzt sie sich für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems ein. Denn Drogen und Sucht sind keine Randgruppenprobleme, sondern Themen, die alle etwas angehen: Jeder dritte Bundesbürger raucht, über 10 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in riskanter Weise, die Zahl der Medikamentabhängigen wird auf mindestens 1,4 Mio. geschätzt, dazu kommen circa 120.000 bis 150.000 Opiatabhängige und 400.000 Menschen, deren Cannabiskonsum gesundheitsschädigende Ausmaße angenommen hat."

Weitere Informationen und Angebote zur Suchtprävention und in der Suchthilfe können Sie meiner Homepage http://www.drogenbeauftragte.de entnehmen und sich selbst ein Bild meiner Drogenpolitik und der Drogenpolitik der Bundesregierung machen. Dies ist nach meiner Einschätzung hilfreicher, als sich an einer starren Definition festzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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