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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Steffen J. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Steffen J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie werden Sie sich am Donnerstag bei der Abstimmung zum Gesetz zu Web-Sperren fühlen bzw. verhalten?
Das die bisher erfolgreichste Online-Petition mit mehr als 130.000 Stimmen im Bundestag mehr oder weniger ignoriert bzw. übergangen wird ist für mich unverständlich.
Wir sind alle gegen Kinderpornografie, doch deswegen eine Internet-Zensur einzuführen, ist nutzlos und gefährlich.
Wenn die Infrastruktur für Internet-Sperren erst einmal eingeführt ist, kann sie auch auf alle anderen Themenbereiche ausgeweitet werden.
Warum soll trotz großer Bedenken ein Gesetzt innerhalb kürzester vom Zaun gebrochen werden, wo wir uns für andere Gesetze bzw. Gesetzesänderungen Jahrelang zeit lassen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr John,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe am Donnerstag, den 18.06.2009, den Sperren für Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zugestimmt. Dabei habe ich sowohl die an mich gerichteten Briefe vieler Bürger, als auch verschiedene Auffassungen in der Presse gelesen. Ich denke auch meine Kolleginnen und Kollegen haben sich mit der Thematik umfassend beschäftigt. Es gibt aber einen Unterschied zwischen der Kenntnisnahme einer Petition und der Entscheidung dieser zu folgen.

Die Argumente der Gegner der Sperren haben mich nicht überzeugt. Zunächst halte ich es für falsch, von einer Zensur zu sprechen. Gerade wer keine Zensur möchte -und das schließt mich ein-, sollte mit diesem Begriff vorsichtig umgehen. Kinderpornographie ist strafbar. Den Zugang zu strafbaren Material zu verhindern, ist online genau wie bei körperlichem keine Zensur. Es gibt keinen Anspruch auf Zugang zu strafbarem Material.

Hinter der Behauptung, es handele sich um Zensur steht ja der Gedanke, aufgrund des Gesetzesänderung werde es möglich sein, alle Internetseiten zu sperren. Der Unterschied zwischen den Bundesrepublik Deutschland und einem Staat, in dem es Zensur gibt, ist jedoch der, sich gegen falsche, weil gesetzeswidrige Maßnahmen des Staates mit Hilfe des Rechtsweges wehren zu können. Wenn wirklich eine Seite gesperrt würde, die mit Kinderpornographie nichts zu tun hat, steht dem Betreiber der Rechtsweg hiergegen offen. Auch einer gesetzlichen Ausweitung der Sperrung sind in Deutschland Grenzen gesetzt. Die Sperrung von Seiten, die keinen strafbaren Inhalt haben, wäre rechtlich auch kaum möglich.

Ich sehe die Internetsperren nicht als Allheilmittel gegen Kinderpornographie an, ich halte sie aber für einen ersten Schritt, dem die Strafe für die Täter folgen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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