Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Henning van W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bätzig,
schon seit einiger Zeit wundere ich mich über die Tatsache, dass Wasserpfeifentabak in Deutschland nicht als eigene Tabaksorte gilt, sondern stattdessen als "Pfeifentabak" gesehen wird.
Dies führt dazu, dass Wasserpfeifentabak in Deutschland nicht mehr als 5% Feuchtigkeit enthalten darf. Bei Pfeifen-, Zigaretten- und Zigarrentabak könnte ich mir diese Regelung noch so Erklären, dass dadurch das "strecken" des Tabaks mit Feuchtigkeit verhindert wird.
Das Problem hierbei ist jedoch, dass eine Feuchtigkeit von 25-30% einen guten Wasserpfeifentabak ausmacht.
Da man in jedem anderen Land eben diesen guten Tabak erwerben kann, habe ich schon in nicht seltenen Fällen davon gelesen, das Privatpersonen Tabak aus dem Ausland importieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regierung eines Landes seine Bürger durch solch ein Gesetz dazu bringen will, illegal Tabakwaren zu importieren, da die Ware die man im eigenen Land erwerben kann schlichtweg minderwertig ist.
Meine Fragen lauten also:
Kann es in der deutschen Tabakverordnung einen Paragraphen für Wasserpfeifentabak geben?
Was kann ich tun, damit dieser Paragraph schnellstmöglich in die Tabakverordnung übernommen wird?
Würde eine Unterschriftenliste dazu beitragen, dass über dieses Thema schneller abgestimmt wird? (Ich gehe hier von 1000-3000 Unterschriften aus)
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen schoneinmal im Vorraus,
mit freundlichen Grüßen,
Henning van Wershofen
Sehr geehrter Herr van Wershofen,
für mich als Drogenbeauftragte ist die Frage nach der Zusammensetzung und möglichen Importhemmnissen für Wasserpfeifentabak zweitrangig. Wegen der hohen Gesundheitsrisiken kann ich vor dem Konsum von Wasserpfeifentabak nur warnen. Beim Verschwelen von Wasserpfeifentabak entstehen giftige Substanzen wie Acetaldehyd, Acrolein und Benzol; auch die dem Wasserpfeifentabak zugesetzten Feuchthaltemittel gelten als giftig und krebserzeugend. Die sicherste Art, Gesundheitsrisiken durch Wasserpfeifentabak zu vermeiden, ist immer noch, keinen zu rauchen; für eine Änderung der Tabakverordnung besteht daher aus meiner Sicht auch kein Bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing