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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Detlef B. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Detlef B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Fr. Bätzing,

kommenden Sonntag (31.05) ist Weltnichtrauchertag und sie haben schon im Vorfeld durch einige Aktionen/Stellungnahmen auf sich aufmerksam gemacht.

Wann schafft der Gesetzgeber endlich eine Möglichkeit, dass man gegen uneinsichtige, rauchende Nachbarn (z.B. auf dem Balkon) vorgehen kann?

Es wird gern argumentiert, dass dies wegen Art. 13 Abs. 1 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung - nicht möglich sei.
Es wäre interessant zu erfahren, wer so argumentiert?

Was ist aber mit Art. 2 Abs. 2 des GG - körperliche Unversehrtheit? Welcher Artikel hat eigentlich eine größere Bedeutung? Erkennt man dies nicht schon an seiner Stellung (Reihenfolge) im Grundgesetz? Was nützt mir die Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn ich zwischenzeitlich an den Folgen des Passivrauchens gestorben bin?

An Ihrer Stellungnahme wäre ich sehr interessiert.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Böttcher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Böttcher,

auch ich bin der Auffassung, dass der Nichtraucherschutz im privaten Bereich stärker beachtet werden sollte. Dies gilt besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen. Auch im privaten Umfeld muss der Nichtraucherschutz selbstverständlich werden. Ich habe mich bereits mehrfach öffentlich dafür ausgesprochen, dass Eltern wegen der Gefahren des Passivrauchens nicht in Anwesenheit von Kindern rauchen sollten, insbesondere nicht in Autos oder Wohnungen, in denen die Passivrauchbelastung besonders hoch ist.

Die gleiche Rücksichtnahme sollte man eigentlich auch von Nachbarn erwarten, wenn sich Nichtraucher aus guten Gründen durch die Rauchbelastung beeinträchtigt fühlen. Aus Ihren Worten schließe ich, dass Sie bereits das Gespräch mit Ihren Nachbarn gesucht haben; scheinbar ohne Erfolg. Eine weitere Möglichkeit ist, Ihren Vermieter einzubeziehen. Denn was das Rauchen in Wohnungen betrifft, handelt sich um eine privatrechtlich zu regelnde Angelegenheit. Eine gesetzliche Regelung wie ein Rauchverbot in Privatwohnungen oder Balkonen ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Sollten Sie keine Lösung des Problems finden, empfehle ich Ihnen, sich an eine Nichtraucherinitiative zu wenden, denen Ihr geschildertes Problem durchaus bekannt ist. Die Nichtraucherinitiative Deutschland e.V. beschäftigt sich zum Beispiel intensiv mit dem Thema Rauchen in Privatwohnungen, siehe http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutz_in_der_wohnung.html < http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutz_in_der_wohnung.html > .

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Informationen behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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