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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Stefan W. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Stefan W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

im Moment wird Dronabinol, ein Medikament das laut BtmG, Anlage III in Deutschland verschreibungsfähig ist, aufwändig und teuer aus THC-armem Nutzhanf produziert. Der hohe Preis von Dronabinol schliesst leider Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können von einer Behandlung damit aus. Würde statt dessen das Medikament aus Hanf mit einem natürlichen THC-gehalt produziert, wäre es deutlich billiger und könnte so mehr Patienten helfen und gleichzeitig die Gesundheitskassen entlasten.

Im Moment scheitert es daran, dass Hanf mit hohem THC-Gehalt in Anlage I des BtmG aufgeführt ist - wäre statt dessen diese Hanfsorte in Anlage II oder III, könnte dieser Hanf ähnlich wie Schlafmohn oder Koka (in Anlage II oder III) zur Herstellung von Arzneimitteln dienen. Halten sie eine Streichung von Cannabis aus Anlage I und eine Aufnahme in Anlage III für sinnvoll und möglich? Schließlich sind auch Kokain und Morphin, die beide ebenfalls als Straßendroge zu finden sind und gleichzeitig gefährlicher als Cannabis sind, in Anlage III zu finden. Nachdem Dronabinol in Anlage III zu finden ist, gehe ich davon aus dass der medizinische Nutzen von Medikamenten auf Basis von Cannabis/THC von der Regierung anerkannt wird.

Nachdem Substanze in Anlage III BtmG immer noch strengen Kontrollen unterliegen und unerlaubter Verkehr damit nach wie vor strafbar ist, verstehe ich nicht warum wir Hanf als Heilpflanze nicht schwer kranken Menschen leichter zugänglich machen.

Mit freundlichen Grüßen,
S. Werner

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