
(...) Mit der damaligen Stichtagregelung haben wir sichergestellt, dass wegen dieser Forschung keine zusätzlichen Embyonen erzeugt oder gebraucht werden konnten, sondern nur auf zur damaligen Zeit bereits vorhandene embryonale Stammzelllinien zurückgegriffen wurde. Diese Stammzelllinien sind durch Verunreinigung inzwischen unbrauchbar, so dass mit einer Verschiebung des Stichtages zum einen erreicht wird, dass die Stammzellforschung an adulten Stammzellen in notwendigem Umfang durch embryonale Stammzellforschung überprüft werden kann. (...)