Frage an Ruprecht Polenz von Katharina E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Polenz,
ich möchte noch einmal Bezug nehmen auf Ihre Antwort vom 6.12.07 zum Thema Embryonenschutz und Stammzellforschung.
Und zwar bitte ich Sie mir deutlich zu machen, inwiefern embryonale Stammzellforschung als Vergleichsforschung überhaupt notwendig sein soll, was mir nämlich aus der bisherigen Debatte in den Medien und auch aus Ihrer Antwort nicht plausibel wird.
Außerdem scheint mir Ihre Aussage "Der Schutz des menschlichen Lebens ist für mich ein höchstrangiges Ziel der Politik. Dies betrifft sowohl das ungeborene Leben wie auch die Verpflichtung, sich beispielsweise gegen Armut und Kindersterblichkeit und für die friedliche Lösung von Konflikten sowie gegen Krieg einzusetzen." (aus Ihrer Antwort an Frau Dr. Rahe ebenfalls vom 6.12. ) nicht vereinbar mit einer Forschung an Embryonen im allgemeinen und einer Stichtagsverschiebung im besonderen und ich bitte Sie daher zu einer weiteren Stellungnahme.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Egervári
Sehr geehrte Frau Egervári,
vielen Dank für Ihre erneute Mail auf meine Antwort vom 6. Dezember 2007.
Wie Sie wissen bin ich als Jurist was die Einzelheiten der Stammzellforschung betrifft kein Fachmann. Ich nehme aber das Argument von Stammzellforschern wie etwa dem Münsteraner Prof. Dr. Hans Robert Schöler ernst, wonach zur Kontrolle des Verhaltens adulter Stammzellen bis auf weiteres die Überprüfung von Forschungsergebnissen an embryonalen Stammzellen nicht verzichtbar ist.
Dieser Einschätzung liegt auch die gegenwärtige Regelung zu Grunde, die der Deutsche Bundestag seinerzeit beschlossen hat und der ich zugestimmt habe.
Mit der damaligen Stichtagregelung haben wir sichergestellt, dass wegen dieser Forschung keine zusätzlichen Embyonen erzeugt oder gebraucht werden konnten, sondern nur auf zur damaligen Zeit bereits vorhandene embryonale Stammzelllinien zurückgegriffen wurde. Diese Stammzelllinien sind durch Verunreinigung inzwischen unbrauchbar, so dass mit einer Verschiebung des Stichtages zum einen erreicht wird, dass die Stammzellforschung an adulten Stammzellen in notwendigem Umfang durch embryonale Stammzellforschung überprüft werden kann. Gleichzeitig wird aber durch den Stichtag sichergestellt, dass für die Forschung weiterhin auf bereits vorhandene Stammzellen zurückgegriffen werden kann.
Im Übrigen gilt ja weiterhin eine strenge Einzelfallprüfung, die die Seriösität der Forschung gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz