Portrait von Rudolf Henke
Antwort von Rudolf Henke
CDU
• 04.02.2014

(...) Letztlich wird man nur in solchen Fällen auf Vorratsdatenspeicherungen zurückgreifen dürfen, in denen ein Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter mit milderen Mitteln nicht zu erreichen ist. Dabei bedürfen die Rechte der Berufsgeheimnisträger besonderer Beachtung. (...)

E-Mail-Adresse