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Frage von Manfred H. •

Frage an Rudolf Henke von Manfred H. bezüglich Gesundheit

Gibt es ein Gesetz/Vorschrift zur Offenlegung von Zielvereinbarungen für Klinikärzte? Wenn ja , wo finde ich dieses und wie verbindlich ist es dann?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heck,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 8. Februar.

Ein Gesetz zur generellen Offenlegung von Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern von Krankenhäusern gibt es nicht. Es gibt aber ein Gesetz, das sich auf Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten bezieht, die finanzielle Anreize für einzelne Leistungen beinhalten.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) in der vergangenen Legislaturperiode hat der Gesetzgeber die Deutsche Krankenhausgesellschaft verpflichtet, in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstellen, dass Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sind (geregelt in § 136a SGB V – Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft).

Diese hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nach Herstellung des Einvernehmens mit der Bundesärztekammer (BÄK) am 24. April 2013 vorgelegt.

Darüber hinaus ist im KFRG auch eine Vorschrift enthalten, die alle Krankenhäuser verpflichtet, im jährlich zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsbericht eine Erklärung abzugeben, „die unbeschadet der Rechte Dritter Auskunft darüber gibt, ob sich das Krankenhaus bei Verträgen mit leitenden Ärzten an die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft nach § 136a S. 2 hält“. (§ 137 Abs. 3 Nr. 4)

Weiter heißt es im § 137 Abs. 3 Nr. 4 S. 2: „[…] liegen diese Empfehlungen nach dem 30. April 2013 nicht vor oder hält sich das Krankenhaus nicht an sie, hat es unbeschadet der Rechte Dritter anzugeben, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden […]“.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB