Frage an Rosi Reindl von Friedrich S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Reindl,
tägliche Meldungen über verschwendete Steuergelder bis hin zum „Verzocken“ derselben, in Korrelation mit der Klage um fehlende Mittel in den Haushalten mit allen hinlänglich bekannten Folgen, sind inakzeptabel.
Würden Sie (im Falle Ihrer Wahl) Ihren Einfluß geltend machen, die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass verantwortliche Vertreter der öffentlichen Hand, ebenso in die Pflicht der persönlichen Haftung – ggf. auch strafrechtliche Verfolgung – genommen werden, wie jede andere verantwortliche natürliche Person in unserer Gesellschaft?
Für die persönliche Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Scheuerecker
Sehr geehrter Herr Scheuerecker,
wenn Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln, dann haften diese nach geltendem Recht schon heute. Deshalb haben meines Wissens Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes eine Amtshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die durch die Rechnungshöfe aufgedeckten Fehlinvestitionen der öffentlichen Hand werden zumindest öffentlich. Im Gegensatz dazu werden Fehlinvestitionen der Wirtschaft nicht öffentlich diskutiert, weil sie häufig in den Bilanzen geschickt versteckt werden.
Selbstverständlich bin ich dafür, dass Gesetzesverstöße auch von Beschäftigten im öffentlichen Dienst geahndet werden.
Es grüßt Sie herzlich Ihre
Rosi Reindl, Landtagskanditatin der ödp