
(...) Fakt ist, dass die Anerkennung der von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Enteignungen durch die Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig war. Sie war – auch wenn dies immer wieder unter Zitierung angeblicher „Beweise“ in Zweifel gezogen wird - Bedingung der Sowjetunion für die Wiedervereinigung. (...)