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Ronald Pofalla
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Frage von Jenni S. •

Frage an Ronald Pofalla von Jenni S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Abgeordneter Pofalla!

Wir behandeln nach den Sommerferien im Leistungskurs Politik die demokratische Bodenreform in der DDR. Mit einer eigenen Hausarbeit werde ich mich dabei besonders dem Schicksal der Neusiedler zuwenden und versuchen, diese "schwere Kost" durch Originalzitate von Politikern und Zeitzeugen aufzulockern.
Wie ich hier lese, gehören die SED Kommunisten nicht gerade zu Ihren erklärten Freunden und ich freue mich bereits auf Ihre gewohnt unverklärten Antworten.

Meine Fragen an Sie lauten:
a) wurde die Bodenreform in Ostdeutschland mit rechtsstaatlichen und demokratischen Methoden durchgeführt?
b) hat die Bundesrepublik Deutschland diese Zwangsenteignungen, auf Basis der Bodenreform durch die Kommunisten, jemals als rechtsstaatlich anerkannt?
c) aus welchen Gründen wurde den SED Binnenvertriebenen in der BRD ein Lastenausgleich gezahlt?
d) was machte die BRD mit den Vermögenswerten der Binnenvertriebenen, die sich 1990 nicht in der Hand der Neusiedler befanden?
e) war den deutschen Binnenvertriebenen bis 1990 eine Rückgabe ihrer Vermögenswerte versprochen worden, die durch deutsche Kommunisten zwangsenteignet wurden?
f) halten sie die Zwangsenteignung des Großgrundbesitzes grundsätzlich für notwendig oder gerechtfertigt und warum hat die CDU in Westdeutschland keine demokratische Bodenreform zu Gunsten der deutschen Vertriebenen durchgeführt?
g) warum hat die BRD den Erben der Neusiedler ihre Eigentumsrechte in den neuen Bundesländern im Jahre 1992 wieder aberkannt?
h) halten sie das Treuhandgesetz der DDR Volkskammer für rechtsstaatlich?
i) welche Gewinne haben die Treuhandgesellschaften bis heute erzielt?
j) hatte die CDU Vorsitzende Merkel in der DDR Volkskammer dem Modrow Gesetz zu Gunsten der Neusiedlererben und dem Treuhandgesetz zur Abwicklung der Vermögenswerte der vertriebenen Alteigentümer jeweils zugestimmt?

Für Ihre gewohnt klaren Antworten bedanke ich mich bereits herzlich, auch im Namen des Politikleistungskurses der 12 b.

Grüße!

JS

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.

Fakt ist, dass die Anerkennung der von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Enteignungen durch die Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig war. Sie war – auch wenn dies immer wieder unter Zitierung angeblicher „Beweise“ in Zweifel gezogen wird - Bedingung der Sowjetunion für die Wiedervereinigung. Die Sowjetunion strebte eine Sicherheit für die Bestandskraft ihrer besatzungsrechtlichen Maßnahmen an, um nicht ihrerseits mit Wiedergutmachungsansprüchen konfrontiert werden zu können. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht haben die Rechtslage bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB