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Rolf Mützenich
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Frage von Annette S. •

Herr Scholz, damals Finanzminister, sagte dass die Corona Soforthilfen bis € 15.000,- nicht zurückbezahlt werden müssen. Dies ist nicht der Fall! Warum hält Herr Scholz nicht Wort?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

die Corona-Soforthilfen waren für etwaige Geschäftseinbußen und laufende Betriebskosten gedacht, so hat es auch Olaf Scholz damals kommuniziert. Die hierfür genutzten Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Wird ein Teil der Soforthilfen nicht für den angegebenen Zweck aufgebraucht, können die Bundesländer, die hierfür zuständig sind, diese zurückfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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