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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Felix H. •

Haben Sie und Ihre Fraktion Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?

Hat die SPD (bis 2021 8 Jahre lang mit SPD-Justizministerinnen) Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH und der folgenden Monografie aus dem Jahr 1932) nicht unabhängigen deutschen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, daher z. B. keine EU-weiten Haftbefehle ausstellen dürfen.

https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845244587/die-geschichte-der-staatsanwaltschaft-in-deutschland-bis-zur-gegenwart?l=de

Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den dt. Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH (24.11.20) den dt. Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt. https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf

Erfüllt Deutschland hier die EU-Aufnahmekriterien?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

die Gefahr einer unzulässigen politischen Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft nehmen wir sehr ernst. Ebenso eine funktionierende justizielle Zusammenarbeit in Europa. Wir halten das externe Weisungsrecht für reformbedürftig, um einem Missbrauch vorzubeugen. Im Koalitionsvertrag ist dazu vereinbart: "Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung. 

Schon jetzt ist die deutsche Staatsanwaltschaft bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden und damit insbesondere an das Legalitätsprinzip und das Gebot der Objektivität. Sachfremde Weisungen und eine politische Einflussnahme auf die Strafverfolgung sind rechtswidrig. Auch bei der Ausstellung und Vollstreckung von Europäischen Haftbefehlen ist die erforderliche Unabhängigkeit durch eine gerichtliche Entscheidung sichergestellt. 

Eine Abschaffung des Weisungsrechts halten wir nicht für den richtigen Weg und auch für verfassungsrechtlich unzulässig. Das Weisungsrecht sichert die im Grundgesetz verankerte demokratische Legitimation der Staatsanwaltschaft. Seine Abschaffung würde innerhalb der Exekutive einen ministerialfreien Raum schaffen. Entscheidungen der Staatsanwaltschaft wären entkoppelt von der politischen Verantwortung des zuständigen Ministers oder der zuständigen Ministerin. Wir wollen einer unzulässigen politischen Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaften durch bessere Transparenz mit Begründungs- und Schriftlichkeitserfordernissen vorbeugen. Dazu hat das BMJ auch schon einen Referentenentwurf vorgelegt: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Transparenz_Weisungen.html

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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