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Rolf Mützenich
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Frage von Barbara U. •

Frage an Rolf Mützenich von Barbara U. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Rolf Mützenich

Ihre Antwort an Herrn Bergknecht hat mich nicht überzeugt. Terroristen werden kaum vom häuslichen Rechner unverschlüsselt ihre Terrorpläne verbreiten oder vom Vertragshandy oder eigenem Festnetzanschluss die Zusammenkünfte per Telefonliste abarbeiten. Der Bundesinnenminister will (wollte) plötzlich auch deutsche Tatverdächtige in der Weise kontrollieren. Wie will man das personell eigentlich machen? Da zur Zeit Mitbürger moslemischen Glaubens vorrangig Terror verdächtig sind, müssten Sie erst einmal „zuverlässige“ Moslems finden, die diverse arabische Dialekte und auch Deutsch sprechen können.

Glauben Sie ernsthaft an einen Erfolg, wenn man beim BKA nicht einmal in der Lage ist, verschlüsselte Texte zu entschlüsseln? http://www.heise.de/newsticker/BKA-suchte-Hilfe-beim-Entschluesseln--/meldung/121190

Wer soll das Ganze bezahlen?

Barbara Uduwerella

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Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft eine der zentralen sein. Wir haben deshalb ein modernes und rechtsstaatlich anspruchsvolles Polizeigesetz geschaffen. Es gibt zudem durchaus Hinweise, dass offensichtlich neue technische Kommunikationsmittel auch zur Vorbereitung von Terroranschlägen dienten. Wenn ein terroristischer Anschlag über das Internet geplant oder koordiniert wird, reichen die bisherigen Instrumente daher nicht aus. Die Polizei muss terroristische Kommunikation überwachen, um den internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Es ist deshalb angemessen die Sicherheitsbehörden technisch in die Lage zu versetzen, adäquat auf die veränderte Bedrohungslage reagieren zu können. Genauso ist es richtig, diese Maßnahmen innerhalb der verfassungsrechtlichen Grundsätze anzuwenden. Zu den Einzelheiten verweise ich auf meine Antwort an Herrn Bergknecht.

Die Gesetze richten sich nicht ausschließlich gegen Muslime oder Deutsche, sondern gegen Rechtsbrecher. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die zuständigen Behörden über ausreichende Expertise und somit auch Sprachkompetenz verfügen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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