
(...) Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass das Überbrückungsgeld für Abgeordnete keine privilegierte Leistung darstellt, sondern in ähnlicher Form als Sterbebeihilfe in Tarifverträgen oder der gesetzlichen Rentenversicherung existiert. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion sind sich jedoch sehr wohl der Wirkung des gänzlichen Entfallens des Sterbegeldes bei der GKV bewusst und begrüßen die Entscheidung das Überbrückungsgeld in diesem Kontext um 1.050 Euro zu kürzen. (...)