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Frage von Peter H. •

Frage an Rolf Kramer von Peter H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krsmer,

das IQWIG und der GBA -besonders Herr Sawicki - arbeiten innerhalb der BRD entschieden gegen die Interessen der Diabetker und gegenein würdevolles Leben, indem -europa- und weltweit einmalig- die Insulinanaloga als schnellwirsamen Insulineaus dem Verordnungskatalog gestrichen wurden für Typ 2 Diabetiker und werden sollen für Typ 1 Diabetiker. Das ist ein einschneidender Eingriff in die Selbstbestimmung der Diabetiker und in die Verodnungsfähigkeit der Ärzte und ein Rückschritt in die Behandlungsmöglichkeit. Ein Kind, das kein kurzwirksames Insulin mehr spritzen darf, ist z.B.in der Schule nicht in der Lage, ein zweites Frühstück einzunehmen, da es nach dem Spritzen 20-30 Minuten mit der Mahlzeit warten muß. Ähnliches gilt für Schichtarbeiter. Es ist ein Rückschritt in alte Zeiten - und wird im Ausland als unverständlich hingenommen - Müssen wir uns auf noch mehr Einschränkungen einlassen und alle gewonnen Vorteile durch neue Medikamente wieder umgeben? Also Medizin 5. Klasse?

Peter Hamann

Bezirksvorsitzender DDB Syke
mit 3c Selbsthilfegruppen im Landkreis Diepholz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hamann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. April 2008. Hier ist meine Antwort:

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. Februar 2008 entschieden, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes Typ 1 grundsätzlich nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht teurer sind als vergleichbare Humaninsuline. Diese Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit, welches die Rechtsaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss hat, verfahrensgemäß zur Überprüfung zugeleitet. Nach Ablauf der maximal 8-wöchigen Einspruchsfrist tritt die Regelung nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund des Beschlusses war eine wissenschaftliche Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hat festgestellt, dass kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetikern keinen therapeutischen Zusatznutzen aufweisen, der den deutlich höheren Preis rechtfertigen würde. Es handelt sich nach Auffassung des Instituts bei Humaninsulinen und Insulinanaloga um zwei gleichermaßen zur Behandlung des Diabetes Typ 1 geeignete Arzneimittelgruppen ( www.iqwig.de/index.449.html ).

Um jedoch unzumutbare Risiken für die in Ihrer Frage hervorgehobenen Betroffenen auszuschließen, können in begründeten Ausnahmen durch den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga allerdings weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden. Dies ist dann zulässig, wenn Patientinnen oder Patienten allergisch auf Humaninsulin reagieren oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen. Ich bitte Sie dabei zu beachten, dass aus diesen Motiven auch die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss keine Einwände gegen den Beschluss vorgebracht haben.

Ich verweise weiter auf die Stellungnahme des G-BA, in dem verdeutlicht wird, dass Insulinanaloga ohne weiteren Beschluss voll zu Lasten der GKV verordnungsfähig würde, sofern die pharmazeutische Industrie zukünftig die Preise auf das Niveau von Humaninsulin senken würde. Ein identischer Beschluss des G-BA vom Juli 2006 zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 führte bereits zu ersten Preissenkungen der Preise von Insulinanaloga auf das Niveau von Humaninsulin. Des Weiteren haben einige Krankenkassen die Möglichkeit genutzt, mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge für kurzfristige Insulinanaloga zu vereinbaren.

Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn die pharmazeutische Industrie und die Krankenkassen diese Möglichkeiten auch bei kurzwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 in Anspruch nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Rolf Kramer